Der Abgasskandal hat auch die VW-Tochter Porsche erfasst. Das führt dazu, dass geschädigte Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen können. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass Porsche die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dieser Auffassung hat sich auch das Landgericht Berlin angeschlossen und die Porsche AG mit Urteil vom 21. Mai 2019 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 56 O 40/18).
Vor dem LG Berlin ging es um die Klage eines Verbrauchers, der im Herbst 2014 einen Porsche Cayenne Diesel bei einer Vertragshändlerin gekauft hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung, die im regulären Straßenverkehr zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führen kann. Die Behörde ordnete deshalb den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 Diesel an. Der Kläger wollte sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern klagte auf Schadensersatz, da er von Porsche vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei.
Die Klage hatte Erfolg. Porsche habe die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und habe damit die Behörden getäuscht und die Kunden geschädigt. Wenn der Kläger von den Abgasmanipulationen gewusst hätte, hätte er das Fahrzeug nicht gekauft, so das LG Berlin. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug auch mangelhaft. Diese Mangelhaftigkeit ergebe sich schon aus dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Porsche sei daher verpflichtet, dem Kläger Schadensersatz zu leisten, urteilte das LG Berlin.
Vor dem LG Berlin haben beispielsweise auch die Landgerichte Bochum, Dortmund, Kiel oder Stuttgart entschieden, dass Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig ist – auch wenn der 3-Liter-Dieselmotor von der Konzernschwester Audi gebaut wurde. „Der Motor kommt nicht nur beim Porsche Cayenne oder Macan zum Einsatz, sondern auch beim VW Touareg und diversen Audi-Modellen. Dementsprechend lassen sich auch bei diesen Fahrzeugen Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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