Ein Händler muss einen Porsche Macan S Diesel aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 30. April 2019 entschieden (Az.: 11 O 127/18).
„Anfang des Jahres hat der BGH in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Sachmangel aufweisen. Dieser Beschluss schlägt sich mehr und mehr in der Rechtsprechung nieder und die geschädigten Käufer können Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das zeigt sich auch in dem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das den Händler zur Rücknahme eines Porsche Macan Diesel verurteilte“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Porsche Macan S Diesel bei einer Vertragshändlerin gekauft. Der Kaufvertrag wurde zwischen dem Händler und dem Leasinggeber des Klägers geschlossen. Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist, verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Düsseldorf bestätigte, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.
Der Kläger sei wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen einen Sachmangel aufweise. Dieser Mangel ergebe sich schon daraus, dass bei dem Porsche Macan ein Software-Update installiert werden musste, um die Auflagen des Kraftfahrt-Bundesamts zu erfüllen. Ansonsten hätte dem Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis entzogen werden können, so das LG Düsseldorf. Zudem habe der Kläger auch keine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. Die Nachbesserung wäre durch ein Update der Porsche AG erfolgt, also durch den Hersteller, der die Manipulationssoftware großflächig eingerichtet hat. Dies mache die Nachbesserung für den Käufer unzumutbar, führte das Gericht aus. Daher habe der Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
„Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass geschädigte Käufer im Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz haben. Ging es dabei ursprünglich noch um den kleineren Dieselmotor des Typs EA 189, weitet sich diese Rechtsprechung inzwischen auch auf Fahrzeuge mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren, die bei verschieden Audi-Modellen, beim Porsche Macan und Cayenne oder auch dem VW Touareg verwendet werden, aus. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
Kanzleiprofil:
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de