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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge LG Nürnberg-Fürth: VW muss im Abgasskandal Kaufpreis fast vollständig erstatten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen durch den Dieselskandal geschädigten Käufer eines VW Tiguan mit Urteil vom 16. April 2019 Schadensersatz zugesprochen. VW muss den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten (Az.: 9 O 8773/18).

Bei der Frage, ob VW einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abziehen darf, fand das LG Nürnberg-Fürth einen Mittelweg. VW könne zwar einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer berechnen, aber nur für einen sehr begrenzten Zeitraum. Nur für die Zeitspanne zwischen Mitteilung des Rückrufs durch VW bis zur Erklärung des Käufers den Kaufvertrag rückabwickeln zu wollen, könne ein Nutzungsersatz berechnet werden. Bei der Zeit davor und danach handele es sich um aufgedrängte Nutzungen, für die kein Wertersatz zu leisten sei. Zumal VW dadurch unangemessen entlastet würde, so das LG Nürnberg-Fürth.

Kein Wertersatz für aufgedrängte Nutzungen

In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger 2014 einen VW Tiguan gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Das LG Nürnberg-Fürth stellte zunächst fest, dass die unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle. Gegenüber dem Kläger wurde die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen. Es sei davon auszugehen, dass er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte. Daher habe er einen Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Nürnberg-Fürth.

„Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Käufer im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das bedeutet in der Regel, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer gibt dann das Fahrzeug zurück und bekommt den Kaufpreis zurück. Häufig muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen. „Inzwischen haben allerdings auch verschiedene Gerichte VW den Anspruch auf einen Nutzungsersatz gänzlich abgesprochen. Das LG Nürnberg-Fürth hat sich nun für einen Mittelweg entschieden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Doch selbst wenn eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird, lohnt es sich in den meisten Fällen, Schadensersatzansprüche gegen VW geltend zu machen. Dies ist noch bis Ende 2019 möglich.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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