Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Mercedes Rückruf und Motoren von Renault

Betroffen von dem Rückruf sind etwa 5000 Fahrzeuge. Doch es könnte nur der Anfang sein. Daimler steht zwar weiter auf dem Standpunkt, dass es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gibt. Doch der Druck auf den Konzern wächst. Bundesverkehrsminister Scheuer hat Daimler-Chef Zetsche aufgefordert, mögliche Abgasmanipulationen innerhalb einer kurzen Frist offenzulegen. Dabei könnt es um mehr als um den Motor OM 622, der im Mercedes Vito verbaut wird, gehen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am 1. Juni 2018 berichtete, ist auch der ähnliche Motor OM 626, der bei der C-Klasse verwendet wird, ins Visier der Ermittler geraten. Eine "offizielle Prüfung" habe es allerdings noch nicht gegeben.

Mit Mercedes gerät auch Renault in den Fokus. Der französische Autobauer liefert den Motor für den zurückgerufenen Mercedes Vito. Unklar ist aber, wer die Software programmiert hat, die für den überhöhten Schadstoffausstoß sorgt. Da aber Daimler die Typengenehmigung beantragt hat, stehen die Stuttgarter am Ende auch in der Verantwortung und damit in der Haftung.

Renault oder auch der italienische Autohersteller Fiat sind im Dieselskandal kein unbeschriebenes Blatt. Den Verdacht, dass auch hier Abgaswerte manipuliert wurden, gibt es schon länger. Bei Fiat sollten Tests des KBA ergeben haben, dass illegale Abschalteinrichtungen verwendet werden, berichtet "Welt" online. Allerdings sind den deutschen Behörden in diesen Fällen weitgehend die Hände gebunden, da die Typenzulassungen eben in Italien bzw. Frankreich erteilt wurden. In beiden Ländern scheint sich das Interesse an einer umfassenden Aufklärung in einem sehr überschaubaren Rahmen zu halten. Ermittlungen gegen den Fiat-Chrysler-Konzern wegen unzulässiger Anschalteinrichtungen gibt es auch in den USA. Doch anders als bei VW wurden hier noch keine Strafen verhängt. Erst vor wenigen Jahre hatte die US-Regierung mit Milliardenhilfen vor dem endgültigen Aus bewahrt. An Renault ist der französische Staat ebenso beteiligt wie am Konkurrenten Peugeot-Citroen.

Natürlich kann die deutsche Regierung auch ausländischen Autobauern Geldbußen auferlegen, wenn sie illegale Abschalteinrichtungen verwendet haben. Doch das würde voraussichtlich entsprechende Gegenreaktionen im Ausland nach sich ziehen.

"Es gibt offenbar ein großes politisches Interesse, den Abgasskandal klein zu halten und echte Aufklärung zu verhindern. Am Ende zahlt der Verbraucher die Zeche", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Für die durch Abgasmanipulationen geschädigten Autokäufer bleibt nur der Weg, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Viele Gerichte haben sich inzwischen auf die Seiten der Verbraucher gestellt und sehen in illegalen Abschalteinrichtungen einen Mangel, der sich nicht ohne weiteres beheben lässt", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt.

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...