Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal kommt vom OLG Oldenburg. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG zog VW die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück, so dass dieses nun rechtskräftig ist. Das Landgericht Osnabrück hatte entschieden, dass Volkswagen einen vom Dieselskandal betroffenen VW Golf zurücknehmen muss.
Der Kläger hatte ein vom Abgasskandal betroffenes Auto erworben und die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt. Seine Klage war in erster Instanz erfolgreich, VW legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Zum Berufungsverfahren kommt es jedoch nicht. In einem Hinweisbeschluss vom 5. Dezember 2018 gab das OLG Oldenburg klar zu erkennen, dass es das erstinstanzliche Urteil bestätigen wird (Az.: 14 U 60/18). VW hat daraufhin die Berufung zurückgezogen.
Der 14. Zivilsenat des OLG Oldenburg machte deutlich, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach seiner Ansicht einen Mangel aufweist. Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die Abgastests auch ohne eine eigens dafür konzipierte Software bestehe. Da der Käufer durch die Abgasmanipulationen arglistig getäuscht worden sei, müsse er dem Hersteller auch keine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen, da er ein berechtigtes Interesse daran habe, die Zusammenarbeit mit dem Hersteller nicht mehr fortzuführen, so der Senat. Da VW bestritten habe, dass das Fahrzeug einen Mangel aufweise, sei darin im Rechtssinne ohnehin eine Verweigerung der Mangelbehebung zu sehen.
"Nach den klaren Worten des OLG Oldenburg ist es nicht überraschend, dass VW die Berufung zurückgezogen hat. Generell versucht VW im Abgasskandal verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden. Das führt dazu, dass die Parteien vor einem Berufungsverfahren vor dem OLG sich häufig noch außergerichtlich einigen", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Der Hinweisbeschluss des OLG Oldenburg belege, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. "Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher schadensersatzpflichtig sei", so Rechtsanwalt Bernhardt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
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