Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Oberverwaltungsgericht NRW: Software-Update bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen muss aufgespielt werden

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Abgasskandal einen verpflichtenden Rückruf für etliche Diesel-Fahrzeuge angeordnet, damit ein Software-Update bei den manipulierten Fahrzeugen aufgespielt werden kann. Trotz aller Bedenken gegen diese Updates müssen betroffene Verbraucher dem Rückruf folgen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschlüssen vom 17. August 2018 entschieden (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Wird das Software-Update nicht aufgespielt, droht dem Fahrzeug der Verlust der Betriebserlaubnis.

Nachdem der Abgasskandal aufgeflogen war, wurde für Fahrzeuge aus dem Hause VW inklusive der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda mit dem manipulierten Diesel-Motor EA 189 durch das KBA ein Rückruf angeordnet. In der Werkstatt sollte die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und durch ein Software-Update dafür gesorgt werden, dass die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Viele Fahrzeughalter hatten gegen dieses Updates wegen der ungewissen Folgen für den Motor Bedenken. So ging es auch zwei Audi-Fahrern, die sich geweigert hatten, das Update aufspielen zu lassen. In einem Fall wurde dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen, im anderen Fall dem Halter eine letzte Frist zum Aufspielen der Software gesetzt und ein Zwangsgeld angedroht. Die Anträge der beiden Fahrzeughalter auf einstweiligen Rechtsschutz hatten vor dem OVG Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.

Zum Schutz vor schädlichen Abgasen müsse jedes Fahrzeug die Grenzwerte einhalten. Das Argument, dass ein einzelnes Fahrzeug nur geringfügig zur Stickoxid-Belastung beitrage, verfing nicht. Auch könne das Aufspielen einer Software nicht deshalb verweigert werden, weil zivilrechtliche Ansprüche gegen Händler bzw. Hersteller geltend gemacht würden und die Beweisführung durch das Update erschwert werde, so das OLG.

"Lassen die betroffenen Fahrzeughalter das Update nicht aufspielen, müssen sie damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge zwangsstillgelegt werden. Das heißt aber nicht, dass sie ihre Schadensersatzansprüche gegen VW oder Händler nicht geltend machen können. Das ist auch nach der Installation des Software-Updates noch möglich", so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der zahlreiche geschädigte Autokäufer im Abgasskandal vertritt.

Es sei grundsätzlich zwar sinnvoll, Beweise rechtzeitig zu sichern. Durch das Aufspielen des Updates seien die Schadensersatzansprüche allerdings nicht verloren. "Viele Fahrzeughalter haben das Update nur aufspielen lassen, weil ihnen sonst der Verlust der Zulassung gedroht hätte. Die Verantwortung für den Mangel trägt aber der Hersteller, der Fahrzeuge in den Verkehr gebracht hat, die gar keine Betriebserlaubnis hätten erhalten dürfen. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätten viele Verbraucher diese Fahrzeuge erst gar nicht gekauft und können nun aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung Schadensersatzansprüche auf Minderung des Kaufpreises bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Viele Gerichte entscheiden inzwischen verbraucherfreundlich", so Cäsar-Preller.

Mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollte allerdings nicht mehr lange gewartet werden, da diese zum 31.12.2018 verjähren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...