VW muss im Abgasskandal die nächste bittere Pille schlucken. Das OLG Karlsruhe positioniert sich erneut verbraucherfreundlich und entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 17 U 160/18).
„Schon im Juni hatte das OLG Koblenz einem durch den Abgasskandal geschädigten Autokäufer Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Nun folgt ein entsprechendes Urteil des OLG Karlsruhe. Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte geschädigten Autokäufern Schadensersatz zugesprochen haben, hat sich die Rechtsprechung im Dieselskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Zumal die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe richtungsweisend sein dürften“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Das OLG Karlsruhe verhandelte über die Klage eines Käufers, der 2011 einen Skoda Octavia 2.0 TDI erworben hatte. Wie in zahlreichen anderen Modellen des VW-Konzerns ist auch in dem Skoda der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem bekanntlich die Abgaswerte manipuliert wurden.
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
In erster Instanz war die Klage erfolgreich und dem Käufer wurde Schadensersatz zugesprochen. VW ließ es auf das Berufungsverfahren ankommen und scheiterte. Das OLG Karlsruhe bestätigte, dass VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Hätte der Kläger Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt, hätte er den Kaufvertag erst gar nicht abgeschlossen. Zudem geht das OLG Karlsruhe davon aus, dass die Manipulationen in VW-Vorstandskreisen bekannt waren.
„Auch wenn die Urteile des OLG Karlsruhe und des OLG Koblenz noch nicht rechtskräftig sind, wurde die Position der Verbraucher im Abgasskandal entscheidend gestärkt. Andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen orientieren, so dass sehr gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können vor diesem Hintergrund überlegen, ob es für sie nicht sinnvoller ist, ihre Forderungen im Zuge einer Einzelklage durchzusetzen. Bis Ende September können sie sich von der Musterklage wieder abmelden, um ihre Ziele individuell zu verfolgen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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