Nach VW und Audi könnte nun auch Porsche im Abgasskandal ein saftiges Bußgeld drohen. Grund ist, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Sportwagenbauer eingeleitet hat.
In dem Verfahren wird dem Verdacht nachgegangen, ob Verantwortliche der Porsche AG ihre Aufsichtspflichten verletzt haben und es dadurch zu Zuwiderhandlungen bei den Dieselmotoren kommen konnte. Ähnliche Bußgeldverfahren hatte es im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch schon gegen VW und Audi gegeben. VW musste ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen, gegen Audi wurde ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro verhängt. Ein Verfahren gegen den Autozulieferer Bosch dauert noch an.
Nach VW und Audi könnte nun auch Porsche zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden, wenn sich der Verdacht bestätigt, dass Verantwortliche des Porsche AG nicht die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen getroffen haben, um Zuwiderhandlungen zu verhindern.
Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf verschiedener Porsche-Modelle mit Dieselmotoren angeordnet. Porsche baut die Dieselmotoren allerdings nicht selbst, sondern bezog sie von seiner Konzernschwester Audi. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Sportwagenbauer die Verantwortung von sich weisen kann. Im vergangenen Jahr kam es zu groß angelegten Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft bei Porsche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Dabei ging es um den Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung. Inzwischen hat Porsche Diesel-Modelle aus dem Programm gestrichen.
Das Verfahren wird zeigen, ob nach VW und Audi nun auch Porsche ein hohes Bußgeld zahlen muss. Auf die Ansprüche und Schadensersatzklagen geschädigter Porsche-Käufer hat das Ordnungswidrigkeitsverfahren keinen unmittelbaren Einfluss. "Sollte sich jedoch der Verdacht bestätigen, dass Porsche im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen Aufsichtspflichten verletzt hat, dürfte es für Porsche auch bei Schadensersatzklagen der geschädigten Verbraucher schwierig werden, die Verantwortung zurückzuweisen. Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags dürften sich dann noch besser durchsetzen lassen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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