Daimler muss rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen. Schon vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt dem Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung nachgeht. Der Verdacht hat sich offenbar bestätigt. Die Behörde hat den verpflichtenden Rückruf für das Modell angeordnet.
Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Durch diese Funktion wird die Aufwärmung des Motoröls verzögert und dadurch der Ausstoß von Stickoxiden reduziert. Allerdings ist diese Funktion offenbar nur im Prüfzyklus aktiv, so dass im realen Straßenverehr deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden. Daimler hat den Rückruf inzwischen bestätigt und wird ihn umsetzen. Gleichzeitig hält der Autobauer die bemängelte Funktion aber für zulässig und kündigte juristische Schritte an, um gegen den Zwangsrückruf vorzugehen.
Rückruf könnte sich auf weitere Modelle mit dem Motor OM 651 ausweiten
Im Fokus des Rückrufs steht der Mercedes GLK 220 mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. 60.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015 müssen in die Werkstatt. Doch für Daimler könnte es noch um viel mehr gehen, denn das KBA hat seine Untersuchungen nach Medienberichten bereits auf andere Mercedes-Modelle mit dem Motor OM 651 und auch dem Motor OM 642 ausgeweitet.
„Sollten die Prüfer bei weiteren Modellen zu der Überzeugung gelangen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, droht Mercedes ein Rückruf in viel größerem Ausmaß“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Der Abgasskandal hat durch den Rückruf des GLK 220 bei Mercedes schon jetzt eine neue Dimension erreicht. Daimler muss in Deutschland zwar schon 280.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen, doch dabei handelt es sich ausnahmslos um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. Nun sind auch Euro 5-Diesel betroffen. Da der Motor OM 651 in einer ganzen Reihe von Mercedes-Modellen verwendet wurde, könnte dem Rückruf für den GLK 220 noch weitere folgen.
„Ähnlich wie im VW-Abgasskandal haben auch betroffene Mercedes-Kunden die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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