Der Abgasskandal hat auch die Oberklasse-Fahrzeuge des VW-Konzerns wie z.B. den VW Touareg erreicht. Das Landgericht Heilbronn entschied mit Urteil vom 30. November 2018, dass Volkswagen einen Touareg 3,0 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: (III) 5 O 117/18).
In dem VW Touareg war nicht der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189, sondern der Motor mit der Kennzeichnung EA 897 verbaut. Die Klägerin hatte das Fahrzeug im März 2015 gebraucht gekauft und machte nun Schadensersatzansprüche geltend, da auch bei diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden sei. Dabei würden durch die vermehrte Einspritzung von Harnstoff die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten. Im realen Straßenverkehr sei dieser Modus jedoch nicht aktiviert, so dass deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen würden. VW wies die Vorwürfe zurück. Es gebe keinen Modus, der nur auf dem Prüfstand aktiviert sei.
Das LG Heilbronn gab der Klage jedoch weitgehend statt. Es entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz habe. Das LG stellte fest, dass bei dem Touareg die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, die Abgasreinigung im überwiegenden Alltagsbetrieb aber nicht in gleicher Weise durchgeführt werde. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Schadstoff-Ausstoß nicht eingehalten und zum Teil sogar deutlich überschritten würden. Hätte die Klägerin Kenntnis von diesem Sachverhalt gehabt, hätte sie das Fahrzeug nicht gekauft, so das Gericht. Daher sei sie sittenwidrig geschädigt worden und habe eine Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Unerheblich sei dabei, dass der Motor nicht von VW, sondern von der Konzerntochter Audi gebaut wurde. Volkswagen müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
„Der 3-Liter-Dieselmotor kam nicht nur im VW Touareg, sondern auch in einigen Audi-Modellen zum Einsatz. Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Auch beim neueren Touareg-Modell mit der Abgasnorm Euro 6 wurden schon Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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