"Was das Urteil noch bemerkenswerter macht, ist, dass der Händler einen Neuwagen liefern muss, obwohl auf den alten VW Tiguan bereits das Software-Update aufgespielt wurde. Damit hat diese Entscheidung einen wegweisenden Charakter und dürfte vielen geschädigten Autokäufern Mut machen. Selbst, wenn das Update schon aufgespielt wurde, können Ansprüche noch durchgesetzt werden", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi aus Wiesbaden.
In dem konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2015 einen VW Tiguan gekauft. In dem Pkw ist der Motor EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Der Kläger ließ zwar das Software-Update aufspielen. Dennoch forderte er den VW-Händler zur Lieferung eines mangelfreien Neuwagens auf. Der Händler berief sich jedoch darauf, dass der Mangel durch das Update behoben sei.
Das sah das LG Hamburg allerdings komplett anders. Durch das Software-Update müsse der Kläger derzeit zwar keine Stilllegung des Fahrzeugs befürchten, der Mangel sei dadurch aber letztlich nicht beseitigt worden. Es sei derzeit völlig unklar, ob das Software-Update auf lange Sicht keine Nachteile mit sich bringt. Die Nachbesserung durch ein Software-Update sei für den Käufer unzumutbar. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Software-Update aufgespielt wurde oder nicht. Zumal das Update aufgespielt wurde, um eine drohende Stilllegung des Fahrzeugs zu vermeiden. Eine Akzeptanz der Nachbesserung könne darin aber nicht gesehen werden, so das LG Hamburg.
Dass der VW Tiguan I gar nicht mehr gebaut werde, stehe dem Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens auch nicht im Wege. Dann bestehe der Anspruch auf Lieferung des Nachfolgemodells. Außerdem schulde der Kläger auch keinen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs.
"Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Bisher wurden Urteile vor Oberlandesgerichten von VW zumeist vermieden. Durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer haben also durchaus gute Aussichten, ihre Ansprüche gegen Händler bzw. VW durchzusetzen. Allerdings sollten die Forderungen bald geltend gemacht werden, da Ende 2018 die Verjährung droht", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
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