Abgasmanipulationen hat es offenbar auch bei den neueren Modellen des Porsche Macan und Porsche Cayenne mit der Schadstoffklasse Euro 6 gegeben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf von insgesamt ca. 60.000 Porsche-SUVs angeordnet.
Mit Bescheid vom 14. Mai 2018 wurden knapp 6800 Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und mit Bescheid vom 16. Mai 2018 fast 53.000 Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen, teilt das KBA mit. Nach Angaben der Behörde sind von den betroffenen Fahrzeugen etwa 4000 Porsche Cayenne und rund 15.000 Porsche Macan in Deutschland zugelassen. Porsche muss die Abschalteinrichtungen entfernen, da sie zu einem erhöhten Ausstoß der gesundheitsgefährdenden Stickoxide führen können.
Porsche versinkt nach dem amtlich angeordneten Rückruf immer weiter im Dieselskandal. Erst vor wenigen Wochen hatte es eine Razzia bei Porsche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegeben. 2016 rief Porsche bereits freiwillig den Macan zurück und 2017 wurde der Rückruf für den Cayenne mit 3-Liter-Dieselmotor angeordnet. Die Diesel-Motoren bezieht Porsche von der Konzernschwester Audi. Auch hier wurden zuletzt verschiedene Modelle zurückgerufen. Beim Porsche Macan sollen diesmal gleich fünf verschiedene Abschalteinrichtungen durch die Prüfer des KBA gefunden worden sein, berichtet "Spiegel Online".
Die Porsche-Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 gelten als vermeintlich saubere Modelle, die nur vergleichsweise geringe Emissionen verursachen. "Damit soll den Verbrauchern offenbar nur weiter Sand in die Augen gestreut werden. Auch eine ganze Reihe neuerer Diesel hält die Abgaswerte offenbar nur auf dem Prüfstand ein. Die Folgen haben die Autokäufer zu tragen. Sie kämpfen mit dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge und drohenden Fahrverboten", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Es ist davon auszugehen, dass auch bei den jetzt betroffenen Porsche Macan und Cayenne ein Software-Update die Lösung bringen soll. "Solche Updates können sich negativ auf den Motor auswirken. Das müssen die Verbraucher nicht hinnehmen. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags prüfen lassen", so Cäsar-Preller.
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