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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Verdacht der Abgasmanipulation bei Opel

Auch bei Opel gibt es nun den Verdacht der Abgasmanipulationen. Der Autobauer muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erklären. Dabei geht es um die Funktionsweise der Abgasreinigung bei drei Modellen mit der Schadstoffklasse Euro 6.

Nach Medienberichten sind insgesamt etwa 60.000 Opel Insignia, Cascada und Zafira der Baujahre 2013 bis 2016 betroffen, mehr als 10.000 dieser Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen. Das Bundesverkehrsministerium hat eine amtliche Anhörung gegen Opel wegen der betroffenen Fahrzeugmodelle bestätigt aber keine weiteren Details genannt.

Für Opel wird die Bewertung der Abgasreinigung durch die Behörden von entscheidender Bedeutung sein. Kommt das KBA zu dem Ergebnis, dass Opel eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, würde wahrscheinlich ein amtlich angeordneter Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge folgen, so wie es schon für Modelle aus dem VW-Konzern oder von Mercedes geschehen ist. Der Abgasskandal wäre dann auch bei Opel angekommen, nachdem der Autobauer bisher von staatsanwaltlichen Ermittlungen und einem amtlichen Rückruf verschont blieb. Vorermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt vor mehr als einem Jahr eingestellt.

"Sollte es unzulässige Abschalteinrichtungen bei Opel geben, können sich die betroffenen Kunden dagegen wehren und Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich entschieden", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Alternativ kann auch der Widerruf der Fahrzeugfinanzierung geprüft werden. Da zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden durch den erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten zurück.

Voraussetzung für den Widerruf des Autokredits ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Einschätzung der Kanzlei Cäsar-Preller ist dies bei vielen Banken der Fall. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder um einen Benziner handelt, ob Abgaswerte manipuliert wurden oder nicht, ist für den Widerruf völlig unerheblich.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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