Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt Anklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Führungskräfte erhoben. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten haben es in sich.
Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 15. April 2019 mitteilte, wird den fünf als Führungskräften eingestuften Personen eine Mehrzahl von Straftatbeständen vorgeworfen. Dem ehemaligen VW-Chef wird dabei tateinheitlich ein besonders schwerer Fall des Betrugs, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und Untreue zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, seit dem 25. Mai 2014 von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben. Als „Garant“ habe er es aber unterlassen, die zuständigen Behörden und Kunden über die Manipulationen an den Diesel-Motoren zu informieren. Ebenso habe er auch nicht den weiteren Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtungen und den Vertrieb der manipulierten Fahrzeuge verboten. Die Volkswagen AG sei deshalb schon zu hohen Geldbußen in den USA und Deutschland verurteilt worden.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Mit Wissen Winterkorns habe der VW-Konzern im November 2014 schließlich ein Software-Update mit Kosten von 23 Millionen Euro durchführen lassen, das lediglich dazu diente, den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte der Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verschleiern und ansonsten nutzlos gewesen sei, heißt es in der Anklage. Ein weiterer interessanter Punkt: Nicht nur in den Dieselmotoren des Typs EA 189, sondern auch im Nachfolgemodell EA 288 sei eine Software-Funktion eingebaut, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus eingehalten, im regulären Straßenverkehr jedoch überschritten werden. Aufgrund dieser manipulierten Abgaswerte seien Behörden getäuscht und Fahrzeuggenehmigungen erteilt worden, die bei Kenntnis der wahren Emissionswerte nicht erfolgt wären.
Dies habe schließlich dazu geführt, dass in Deutschland, Europa und den USA mehr als 9 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den Verkehr gebracht wurden, die tatsächlich überhaupt keine Zulassung hätten erhalten dürfen. Die Kunden seien bei Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung über die Zulassungsfähigkeit und Wert des Fahrzeugs mit Wissen der Angeklagten getäuscht worden.
„Die Anklage hat zwar keinen unmittelbaren Zusammenhang zu zivilrechtlichen Schadensersatzklagen im VW-Abgasskandal. Inhaltlich ähnelt die Argumentation der Staatsanwaltschaft aber den Schadensersatzklagen, in denen VW in der Regel vorgeworfen wird, die Käufer getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt zu haben. Volkswagen zieht sich oft darauf zurück, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen nichts gewusst habe. Nach dieser Anklage dürfte diese Aussage endgültig nicht mehr haltbar sein. Ohnehin haben zahlreiche Gerichte bereits entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, dürften jetzt noch weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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