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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge VW muss im Dieselskandal eine Milliarde Euro zahlen

Der Dieselskandal wird für VW nun auch in Deutschland teuer. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt. VW hat die Strafe bereits akzeptiert. Volkswagen bekenne sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise, heißt es in einer Pressemitteilung des Konzerns. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen VW ist damit abgeschlossen.

Das Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro wurde wegen der Verletzung der Aufsichtspflichten im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen verhängt. Die Ordnungswidrigkeit ist dabei mit einem Betrag von fünf Millionen Euro geahndet worden, womit das gesetzliche Höchstmaß ausgeschöpft wurde. Mit den weiteren 995 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile abgeschöpft.

Laut Staatsanwaltschaft habe VW die Aufsichtspflicht bei den Abgasmanipulationen bei den Motoren EA 189 und EA 288 verletzt, so dass die manipulierten Fahrzeuge auf den Markt kommen konnten. Alle zivilrechtlichen Klagen, z.B. der Autokäufer, als auch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bleiben von der Entscheidung unberührt.

"Unmittelbar hat die Milliardenstrafe gegen VW keine Auswirkungen auf die Ansprüche der geschädigten Autokäufer. Allerdings hat VW die Strafe akzeptiert und erklärt, die Verantwortung für die Dieselaffäre übernehmen zu wollen. Da dürfte es dem Konzern schwerfallen, in den anhängigen Zivilverfahren noch überzeugende Argumente zu finden und die Hände in Unschuld zu waschen", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Der erfahrene Anwalt vertritt bereits zahlreiche durch den VW-Abgasskandal geschädigte Autokäufer. "Die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen zu können, dürften durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig noch einmal erheblich gestiegen sein. Denn VW hat das Bußgeld akzeptiert und damit die Verantwortung für die Abgasmanipulationen übernommen", so Cäsar-Preller.

Klagen gegen VW sind auch noch möglich, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. Allerdings verjähren die Ansprüche der Verbraucher Ende 2018.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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