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Abgasskandal EA 189 - Unzulässige Abschalteinrichtung nach Software-Update

27. Februar 2021 | rund ums Auto
VW hatte groß verkündet, dass mit dem Software-Update betreffend den Skandalmotor EA 189 ein gesetzmäßiger Zustand hergestellt werden wird und keinerlei Nachteile aus der Installation entstehen. „Wir tun alles, um Ihr Vertrauen zurückzugewinnen.“, hieß es in den Schreiben an die Geschädigten. Das diese Aussage falsch ist, bestätigten zwischenzeitlich 3 Oberlandesgerichte, nämlich OLG Köln, Urteil
Nicole Bauer
Nicole Bauer

Nicole Bauer ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit Ende 2015 mit Themen des Abgasskandals befasst. Sie ist...

VW hatte groß verkündet, dass mit dem Software-Update betreffend den Skandalmotor EA 189 ein gesetzmäßiger Zustand hergestellt werden wird und keinerlei Nachteile aus der Installation entstehen. „Wir tun alles, um Ihr Vertrauen zurückzugewinnen.“, hieß es in den Schreiben an die Geschädigten. Das diese Aussage falsch ist, bestätigten zwischenzeitlich 3 Oberlandesgerichte, nämlich OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az.: 20 U 288/19; OLG Bremen, Urteil vom 15. Januar 2021, Az.: 2 U 9/20; OLG Hamm, Urteil vom 19. Januar 2021, Az.: 19 U 1304/19

Die Gerichte urteilten aus, dass ganz neue Manipulations-Software vorhanden ist, um die Abgaswerte weiterhin falsch darzustellen.

Aufgrund der erneuten Manipulation ist unerheblich, ob das Fahrzeug vor oder nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 gekauft wurde. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof, dass ein Schadensersatzanspruch für Betroffene, die nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 gekauft haben, nicht besteht, ist damit pulverisiert. Eine Verhaltensänderung sei hier nicht festzustellen, denn mit dem Software-Update sei unstreitig erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug installiert worden. Diese Unzulässigkeit sei Volkswagen auch bewusst gewesen und nicht mit dem KBA abgestimmt worden, da die Behörde ansonsten kein grünes Licht für das Update gegeben hätte, führte beispielsweise das OLG Hamm in seiner Entscheidung aus. Es sei im Verfahren für die Freigabe des Updates erneut getäuscht worden. Das VW den Vorwurf nicht bestritten hat, spricht für sich.

Mehr Informationen: www.dieselskandal-schaden.de

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