Betroffene Mercedes-Kunden können sich im Abgasskandal ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG anschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage im Juli eingereicht, das OLG Stuttgart hat sie jetzt angenommen und das Klageregister eröffnet. Betroffene Mercedes-Käufer können sich in das Klageregister auf der Webseite des Bundesamts für Justiz eintragen und sich an dem Musterverfahren beteiligen.
Gegen VW gab es im Abgasskandal schon ein Musterverfahren, das mit einem Vergleich endete. Nun gibt es die Möglichkeit, sich an einer Sammelklage gegen Daimler zu beteiligen. Die Klage hat allerdings einen deutlich geringeren Umfang als das noch bei VW der Fall war. Sie umfasst „nur“ etwa 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651, für die das Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen verpflichtenden Rückruf angeordnet hat. Konkret geht es um die Mercedes-Modelle GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec.
Das OLG Stuttgart soll in dem Musterverfahren feststellen, ob Daimler bei diesen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Da viele der betroffenen Mercedes-Halter den Rückruf im Jahr 2018 erhalten haben, droht aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist schon Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche. Durch die Teilnahme an der Musterklage wird die Verjährung allerdings gehemmt. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Prozesskostenrisiko allein von der Verbraucherzentrale getragen und nicht auf die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage abgewälzt wird.
Entscheidet das OLG Stuttgart in dem Musterverfahren, dass Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, bedeutet dies allerdings noch nicht, dass schon Geld an die Musterkläger fließt. Sie müssen ihren persönlichen Schadenersatzanspruch anschließend noch im Wege einer Einzelklage geltend machen. Das Urteil des OLG Stuttgart wäre dabei jedoch für die Gerichte bindend, d.h. es müsste nicht erneut festgestellt werden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss – allerdings müsste über die Höhe des Anspruchs entschieden werden.
Ein Urteil ist allerdings auch im umgekehrten Fall bindend. Sieht das OLG Daimler nicht in der Pflicht Schadenersatz zu leisten, kann ein solcher Anspruch auch nicht mehr individuell eingeklagt werden.
Die Musterfeststellungsklage bietet Vor- und Nachteile. Da die Teilnehmer kein Prozesskostenrisiko tragen, ist sie besonders für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Die Einzelklage kann hingegen schneller zum Ziel und ggf. auch zu einem höheren Schadenersatzanspruch führen.
„Das KBA hat noch weit mehr Mercedes-Modelle zurückgerufen als die Modelle, die von der Musterklage umfasst sind. Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen. Hier muss der Anspruch aber individuell im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwältin Nicole Bauer.
Rechtsanwältin Bauer gibt Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Gerne unterstützt sie Sie auch bei der Anmeldung zur Mercedes-Musterfeststellungsklage im Klageregister.
Mehr Informationen: https://www.dieselskandal-schaden.de/