Vom Mercedes Vito bis zum Sprinter, von der A-Klasse bis zur S-Klasse hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Abgasskandal zahlreiche Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 angeordnet. Grund: Die Behörde hat unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt.
Daimler folgte zwar der Anordnung und rief die betroffenen Fahrzeuge zurück. Allerdings legte der Autobauer auch stets Widerspruch gegen den Rückruf-Bescheid ein und vertritt den Standpunkt, dass die vom KBA bemängelten Funktionen zulässig sind.
Jetzt hat Daimler einen herben Dämpfer einstecken müssen. Das KBA untermauert seine Einschätzung, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und wies die Widersprüche zurück, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR). Wenn Daimler nun keine weiteren Rechtsmittel einlegt und gegen die Rückruf-Bescheide nicht klagt, werden sie rechtskräftig.
„Die Position der geschädigten Mercedes-Kunden dürfte sich durch die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts, die Widersprüche zurückzuweisen, deutlich verbessert haben. Damit hat die Behörde auch nach mehrfacher Prüfung bekräftigt, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat“, sagt Rechtsanwältin Nicole Bauer. Bisher haben Gerichte Schadenersatzklagen gegen Daimler zum Teil mit der Begründung abgewiesen, dass kein rechtskräftiger Rückruf vorliege, weil Daimler Widerspruch eingelegt hat. „Damit dürfte es jetzt vorbei sein“, so Rechtsanwältin Bauer.
Ohnehin haben die Gerichte im Mercedes-Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlich entschieden. So haben u.a. auch die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln die Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt.
Auch die Entscheidung des EuGH, dass Abschalteinrichtung grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur sehr begrenzt möglich sind, hat die Position der Verbraucher im Dieselskandal weiter gestärkt. „Schadenersatzansprüche lassen sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch besser durchsetzen“, so Rechtsanwältin Bauer, Kooperationspartnerin der IG Dieselskandal.