Halter eines Seat Leon Diesel, Baujahr 2016, erhalten derzeit Post von dem Autobauer. Unter dem Code 23AJ werden sie von der VW-Tochter Seat aufgefordert ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update bei der Abgasreinigung aufgespielt werden kann.
Das Software-Update soll laut Seat für eine Verringerung der Stickstoff-Emissionen sorgen. Negative Auswirkungen auf den Motor soll das Update nicht haben.
Das Software-Update soll beim Seat Leon Diesel, Baujahr 2016, mit dem Motor des Typs EA 288 aufgespielt werden. Das ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189. Seit 2015 wird das Nachfolgeaggregat flächendeckend in Diesel-Modellen des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum verwendet.
Der neue Motor bedeutete aber nicht automatisch das Ende der Abgasmanipulationen. Immer wieder gab es den Verdacht, dass auch beim EA 288 Abgaswerte manipuliert wurden. In diesem Zusammenhang gab es Ende 2019 eine Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in der VW-Zentrale in Wolfsburg.
„Bei dem aktuellen Rückruf handelt es sich zwar um eine freiwillige Service-Maßnahme von Seat und nicht um einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Es ist aber offensichtlich, dass es Probleme mit der Abgasreinigung und dem Emissionsausstoß gibt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch hier still und leise eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden soll“, sagt Rechtsanwältin Nicole Bauer.
Da es sich nicht um einen angeordneten Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt handelt, sind die betroffenen Halter eines Seat Leon auch nicht verpflichtet, das Update installieren zu lassen. „Welche langfristigen Auswirkungen ein Update auf den Motor hat, kann niemand sagen. Zudem wird dadurch möglicherweise Beweismaterial für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vernichtet“, so Rechtanwältin Bauer, Kooperationspartnerin der IG Dieselskandal.
Verschiedene Gerichte sind schon zu der Überzeugung gekommen, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. So haben z.B. das Landgericht Regensburg (Az.: 73 O 1181/19), das LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18) oder das LG Darmstadt (Az.: 13 O 88/20) den geschädigten Käufern Schadensersatz zugesprochen.