Klage gegen Flixbus wegen Online-Gebühren
Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das Fernbusunternehmen Flixbus. Dieses hatte bei Online-Bestellungen für eine Bezahlung mittels Paypal zusätzliche Gebühren von ihren Kunden verlangt. Damit wird aber nun vorerst Schluss sein.
Das Landgericht München (Urteil v. 13.12.2018, Az.: 17 HK 0 7439718) hat nun erstmals die Gebührenerhebung bei einer Zahlung mittels Paypal für unzulässig erklärt. Die Bezahloption falle unter das Gebührenerhebungsverbot, dass seit Anfang 2018 für die meisten Zahlungsoptionen im Internet gilt.
Verbesserter Verbraucherschutz im Internet
Seit Anfang 2018 gilt in Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie". Grundlage dafür ist, wie so oft, eine europäische Verbraucherschutzrichtlinie. Seit der Einführung dürfen auf Online-Überweisungen im sogenannten Sepa-Zahlungsraum keine Gebühren mehr erhoben werden. Tatsächlich entstehende Kosten der Online-Händler, wenn sie mit einem Transaktions-Dienstleister zusammenarbeiten, dürfen nun nicht mehr auf den Kunden abgewälzt werden.
Bisher war allerdings unklar, ob auch Paypal unter das Verbot fällt. Unstreitig sind Gebühren bei Zahlungsoptionen per Kreditkarte von der Regelung betroffen. Nun hat erstmals ein Gericht auch Gebühren im Rahmen einer Zahlung per Paypal unter das Verbot gefasst. Gerade deshalb hat die Entscheidung auch eine solche Signalwirkung für das Internet.
Urteil bislang nicht rechtskräftig
Verbraucher dürfen sich dennoch noch nicht zu früh freuen. Zwar ist die Gebührenerhebung nach dem Urteil vorerst gekippt. Zudem erhebt Flixbus nach eigenen Angaben mittlerweile keine Gebühren mehr auf sämtliche Zahlungsvorgänge im Internet. Das Urteil ist aber bislang noch nicht rechtskräftig. Es bleibt also abzuwarten, ob das Gebührenerhebungsverbot nicht in nächster Instanz wieder aufgehoben wird. Dennoch wird das Urteil zumindest Signalwirkung für weitere Entscheidungen aus dem E-Commerce Recht haben.
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