Die 2012 aufgedeckten „Cum-Ex“-Geschäfte sind einer der größten Steuerskandale in Deutschland. Doch statt einer Strafe wegen Steuerhinterziehung, droht in vielen Verfahren nun bereits die Verjährung. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will daher die Verjährungsfristen für schwere Steuerhinterziehung verlängern.
Schlupfloch im Gesetz bildete Grundlage für Steuerstraftaten
Bis 2012 hatten Beteiligte an den „Cum-Ex“-Geschäften fehlende Regelungen im Steuerrecht ausgenutzt und so Steuern hinterzogen. Investoren hatten dabei rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch so zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben, dass letztlich nicht mehr klar war, wem die Papiere tatsächlich gehörten. So wurde gleich mehrfach die nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer von den Finanzämtern zurückerstattet – auf Kosten des Fiskus.
Mittlerweile beginnt die Justiz, die zahlreichen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften aufzuarbeiten. Dennoch stehen die Ermittler noch immer vor einem riesigen Berg an Aufarbeitung. Das genaue Ausmaß des Schadens für den deutschen Fiskus ist daher noch immer nicht bekannt.
Verjährung droht
Und nicht nur der erhebliche Ermittlungsaufwand wird zum Problem. Auch besteht mittlerweile die konkrete Gefahr, dass viele der Steuerhinterziehungen in absehbarer Zeit verjährt sein werden. Damit sind die „Cum-Ex“-Geschäfte nicht nur noch lange nicht vollständig aufgearbeitet, sondern die Verjährung vieler Steuerstraftaten droht. Allein in Nordrhein-Westfalen, wo die allermeisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen, gibt es nach Angaben von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) mittlerweile 68 Ermittlungsverfahren mit rund 880 Beschuldigten. Ob die Ermittlungen alle fristgerecht abgeschlossen sein werden, ist dabei fraglich.
Um dieses Problem zu entschärfen, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun den Vorschlag unterbreitet, die Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung weiter anzuheben.
Längere Verjährung bedeutet mehr Zeit für Ermittlungen
Um einer drohenden Verjährung vieler Taten zu entgehen, fordert Bundesfinanzminister Scholz nun eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen für Steuerhinterziehungen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung um 5 Jahre, von derzeit 20 auf 25 Jahren verlängert wird.
Was von vielen Seiten allerdings für Kritik gesorgt hat – die Verlängerung der Verjährungsfrist soll mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht werden. Kritiker bemängeln, dass im Zuge der Corona-Krise Gesetze schneller den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren finden, die letztlich aber keinen unmittelbaren Bezug zur Krise haben. Sie warnen davor, den Eindruck zu vermitteln, dass Gesetzgebungsverfahren durch die Hintertür im Rahmen der Corona-Maßnahmen vorgenommen werden.
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