In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wurde das Unternehmen zwar nicht genannt, aber insbesondere Anleger der Deutschen Lichtmiete, die z.B. Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet haben, konnten sich schnell einen Reim daruf machen. Inzwischen gibt es auch eine Pressemitteilung des Unternehmen selbst, in der staatsanwaltliche Untersuchungen bestätigt werden.
Schon die Zeitschrift test.de hatte sich mit Datum vom 18.01.2018 in einem Bericht mit der Überschrift "LED-Industrieleuchten für Anleger" kritisch zu dem Direktinvestment bei der Deutschen Lichtmiete 2 geäußert und mitgeteilt, dass die Gesellschaft Anlegern Industrieleuchten verkaufen würde, die dann vermietet werden und die Anleger laut Werbung risikolos von der Vermietung profitieren könnten.
"Test" berichtete u.a. davon, dass das keineswegs risikolos für Anleger sei, die Anleger auch nichts mitbestimmen oder kontrollieren dürften und ihre LED-Leuchten nur übertragen dürften, wenn die Emittentin zustimmt und extra zahlen müssen, wenn sie eine Kontrolle oder Mittelverwendung wünschen würden.
In der Tat handelt es sich bei Direktenvestments und Inhaberschuldverschreibungen um kein risikoloses Produkt, sondern vielmehr um ein Anlageprodukt, das im schlimmsten Fall auch ein Totalverlustrisiko beinhaltet.
Hier könnten Anleger immer prüfen, ob Sie ggf. Ansprüche z.B. aus Schadensersatz, geltend machen können, z.B. aus Prospekthaftung.
Weiter könnten auch, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollte, andere Ansprüche, z.B. aus unerlaubter Handlung, in Betracht kommen.
Anleger der Deutschen Lichtmiete können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.