Wer durch Phishing Geld verliert, gerät danach oft in den Streit mit seiner Bank. Häufig verweigern Kreditinstitute die Rückzahlung und werfen den Betroffenen grobe Fahrlässigkeit vor. Eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Oktober 2026 (Az. C‑70/25 – Tukowiecka) wendet das Blatt nun zugunsten der Verbraucher.
Der EuGH stellt klar: Bei unautorisierten Zahlungen darf die Bank die sofortige Erstattung nicht mit dem bloßen Vorwurf der Fahrlässigkeit blockieren. Die schnelle Rückzahlung und die finale Haftungsfrage sind strikt getrennt zu betrachten.
Die wichtigsten Kernpunkte des Urteils im Überblick:
- Unverzügliche Erstattungspflicht: Nach deutschem Recht (§ 675u BGB) müssen Banken unautorisierte Abbuchungen unverzüglich zurückzahlen – spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages.
- Kein Aufschub durch Fahrlässigkeitsvorwurf: Die Bank darf das Geld nicht einbehalten, weil sie dem Kunden Fehler (wie das Klicken auf einen Phishing-Link) vorwirft. Ein Zahlungsstopp ist nur bei einem konkreten und behördlich gemeldeten Betrugsverdacht gegen den Kunden selbst zulässig.
- TAN-Freigabe ist kein automatischer Beweis: Hat der Kunde eine App- oder TAN-Freigabe genutzt, beweist das laut § 675w BGB noch keine rechtliche Zustimmung zur konkreten Zahlung. Es kommt immer auf den genauen Ablauf und die Täuschung durch die Betrüger an.
- Mögliche Rückforderung der Bank: Die Bank kann das Geld nach der Erstattung zwar zurückverlangen, trägt dafür aber die volle Beweislast. Sie muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden lückenlos nachweisen.
- Auswirkungen auf laufende Verfahren: Das Urteil hebelt die bisherige Praxis deutscher Gerichte aus (u. a. BGH-Rechtsprechung vom März 2026), nach der Banken Gelder unter Verweis auf Schadensersatzansprüche zurückhalten durften. Es gilt rückwirkend auch für bereits laufende Prozesse.
- Umfassender Schutz: Die Erstattungspflicht greift bei allen Phishing-Methoden sowie bei missbräuchlichen Zahlungen mit Kreditkarten oder digital hinterlegten Karten.
Verhaltenstipp für Betroffene
Wenn Sie Opfer eines Betrugs wurden, sollten Sie die unberechtigte Zahlung sofort der Bank melden und alle Beweise (Kontoauszüge, Nachrichten der Täter, Chats) sichern. Die Kanzlei Hafencity begleitet Sie bei den ersten Schritten und führt auch das weitere Verfahren gegen Ihre Bank.

