In Deutschland wird auf dem Wohnungsmarkt ab Mitte 2015 nach dem so genannten Bestellerprinzip gearbeitet. Heißt: Wohnungseigentümer müssen den Makler bezahlen. Bisher wurde der Makler zwar vom Vermieter bestellt, die Rechnung zahlte aber der neue Mieter. Ende März 2015 nahm das Bestellerprinzip die letzte parlamentarische Hürde und wird nun offiziell ab dem 1. Juni in Deutschland Gültigkeit haben. Der Bundesrat stimmt für die Umsetzung des Plans. Ausnahmen gelten nur dann, wenn ein Vermieter selbst zum "Besteller" wird, also einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt.
Das neue Gesetz hat logischerweise nicht nur Fürsprecher: Vermieter- und Maklerverbände befürchten, dass einzelne Vermieter die ihnen zusätzlich entstehenden Maklerkosten mehr oder weniger kreativ auf die Miete umlegen werden, z.B. durch überteuerte Zusatzangebote wie die Übernahme einer Einbauküche oder eines überteuerten Teppichbodens. Will der Mieter die Wohnung unbedingt haben - und davon ist vielerorts aufgrund des Wohnraummangels auszugehen -, dann zahlt er die Courtage halt über solche Umwege und hält so den Vermieter schadlos. Ganz dramatisch ist das alles aber nicht, denn laut Umfragen ist die Maklerdienstleistung sehr gefragt und wird wohl auch weiter von Vermietern in Anspruch genommen werden. Die Makler selbst haben also am wenigsten zu befürchten.
Mit Umsatzeinbußen ist wohl nicht zu rechnen, solange sich die Situation am Wohnungsmarkt nicht ändert. Da ist die Umverteilung der Maklergebühren nicht wirklich ein entscheidender Parameter.