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Energieausweis

01. Mai 2015

Ab 1. Mai 2015 müssen Immobilienanzeigen grundsätzlich mit verlässlichen Angaben zum Energiebedarf eines Hauses oder einer Wohnung aufwarten - ansonsten droht ein Bußgeld.

Die Pflicht zur Auszeichnung der Energieeffizienz eines Hauses besteht schon länger, allerdings konnten Nachlässigkeiten bisher noch nicht geahndet werden. Damit ist nun Schluss: Hausverkäufer oder Vermieter dürfen ihre Angebote nur noch mit den entsprechenden Informationen bewerben.

Bis zu 15.000 Euro können für die Ordnungswidrigkeit "fällig" werden. Das zehn Jahre lang gültige Dokument muss Interessierten unaufgefordert vorgelegt werden. Das bedeutet z.B. bei Online-Anzeigen, dass die Angaben schon bei Veröffentlichung gemacht werden müssen, nicht erst bei der Wohnungsbesichtigung.

Interessenten können sich so ein Bild über den zu erwartenden Energieverbrauch machen. Der Energieausweis wird aktuell wohl nicht von öffentlicher Hand überprüft. Allerdings müssen säumige Anbieter mit Abmahnungen von Mitbewerbern rechnen - und dann die teuren Verfahrensgebühren zahlen.

Fotalia: 71820631 | Urheber: Jan Engel