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Rückruf für 170.000 Mercedes-Diesel

21. Juni 2020 | rund ums Auto
Daimler muss weitere 170.000 Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalttechnik bei der Abgasreinigung zurückrufen. In Deutschland sind rund 60.000 Mercedes-Fahrzeuge von der A- bis zur S-Klasse von dem Rückruf betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet. Daimler muss nun Mercedes-Diesel-Fahrzeuge der A-, B-, C-, E- und S-Klasse, die bis
Nicole Bauer
Nicole Bauer

Nicole Bauer ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit Ende 2015 mit Themen des Abgasskandals befasst. Sie ist...

Daimler muss weitere 170.000 Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalttechnik bei der Abgasreinigung zurückrufen. In Deutschland sind rund 60.000 Mercedes-Fahrzeuge von der A- bis zur S-Klasse von dem Rückruf betroffen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet. Daimler muss nun Mercedes-Diesel-Fahrzeuge der A-, B-, C-, E- und S-Klasse, die bis längstens August 2014 gebaut wurden, in die Werkstätten rufen, um die unzulässige Funktion zu entfernen und ein Software-Update aufzuspielen.

Das KBA hat mit diesem Bescheid einen Rückruf aus dem Juni 2019 erweitert. Vor einem Jahr hatte die Behörde die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bei Modellen des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf angeordnet. Da diese Funktion in zahlreichen weiteren Mercedes-Modellen verbaut ist, hatte Daimler mit weiteren Rückrufen gerechnet. Diese erfolgten u.a. auch für Modelle des Mercedes GLK 200 bzw. 220 CDI 4x2 und Varianten des Mercedes E 250 CDI 4Matic. Ebenso wurden im Herbst 2019 das Vorgängermodell des  aktuellen Mercedes Sprinter und bestimmte Modelle des Vito und Viano zurückgerufen. Nun sind noch weitere 170.000 Mercedes-Diesel von dem Rückruf betroffen. Nach Angaben von Daimler musste der Autobauer inzwischen rund 1,4 Millionen Fahrzeuge, davon 580.000 in Deutschland, wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen.

Auch wenn Daimler auf dem Standpunkt steht, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind, dürfte es dem Konzern schwerfallen, die Gerichte davon zu überzeugen. Dies gilt umso mehr, da die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. „Das dürfte bei den beanstandeten Funktionen der Fall sein. Daimler kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Maßnahmen zum Schutz des Motors nötig seien. Dies ist nur möglich, wenn die Funktionen zum unmittelbaren Schutz des Motors notwendig sind. Nicht aber, wenn sie den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Bauer.

Bei Schadensersatzklagen gegen Daimler sehen die Gerichte den Autohersteller inzwischen verstärkt in der Bringschuld. Daimler müsse erklären, wie die Abschalteinrichtungen funktionieren und warum sie notwendig und zulässig sind, verlangte beispielsweise Anfang Mai der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart. „Insgesamt sind die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler im Abgasskandal durchzusetzen in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich gestiegen“, sagt Rechtsanwältin Bauer, Kooperationspartnerin der IG Dieselskandal.

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