Bei dieser Rechnung der SEO Dienstleistungs GmbH werden sich Betroffene die Augen reiben: Sie haben angeblich einen Premium Goldpaket Firmeneintrag beim Medienverlag24 gebucht und werden nun zur Kasse gebeten. „Dahinter steckt Abzocke. Die Rechnungen sollten keinesfalls im vorauseilenden Gehorsam ungeprüft bezahlt werden“, warnt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
An den Abschluss eines Vertrags für einen Firmeneintrag beim Medienverlag24 werden sich die betroffenen Gewerbetreibenden, Unternehmer und Freiberufler nicht erinnern. Können sie auch gar nicht, da sie schlicht auf eine Abzocke hereingefallen sind. Dabei fängt in der Regel alles ganz harmlos an: Ein vermeintlicher Google-Mitarbeiter ruft wegen eines Unternehmenseintrags oder der Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrags mit dem Medienverlag24 an. Dabei soll zunächst einmal Vertrauen geschaffen werden.
Überrumpelung am Telefon
Weitere Anrufe folgen und schließlich eine Datenabfrage. Der Gewerbetreibende wird dabei gebeten, möglichst oft mit „ja“ zu antworten. Das Ganze wird auf Band aufgezeichnet. Hinter den Anrufen steckt nicht Google, sondern die SEO Dienstleistungs GmbH, die mit den Bandaufzeichnungen nun ihr Druckmittel in der Hand hat und behauptet, dass ein Vertrag für einen Firmeneintrag abgeschlossen wurde.
Die Masche der SEO Dienstleistungs GmbH ist altbekannt und funktioniert nach wie vor. Die Betroffenen werden am Telefon mehr oder weniger überrumpelt und sehen sich wenig später den Forderungen ausgesetzt. „Die Betroffenen sollten sich nicht einschüchtern lassen. Es gibt zahlreiche erfolgversprechende Ansatzpunkte, den vermeintlichen Vertragsschluss anzufechten“, beruhigt Rechtsanwalt Loschelder.
Irreführende und falsche Angaben
Die SEO Dienstleistungs GmbH ist im Kanton Aargau in der Schweiz ins Handelsregister eingetragen. Sie gibt u.a. Online-Branchenbücher wie Medienverlag24 heraus. Durch einen Eintrag in diese Branchenbücher soll sich die Sichtbarkeit eines Unternehmens im Internet verbessern. Dabei ist der Medienverlag24 bemüht, Seriosität zu vermitteln. So wird auf der Website behauptet, dass bereits seit fast 20 Jahren professionelles SEO-Marketing in Deutschland, Österreich und der Schweiz betrieben wird und das natürlich mit einer hohen Kundenzufriedenheit von mehr als 95 Prozent. „Fast 20 Jahre ist für das Unternehmen offensichtlich ein sehr dehnbarer Begriff, wenn man bedenkt, dass die SEO Dienstleistungs GmbH erst 2020 gegründet wurde und keineswegs schon lange am Markt ist“, so Rechtsanwalt Loschelder.
Auf der Webseite finden sich noch weitere irreführende Aussagen, die einer Überprüfung nicht standhalten. „Wird in die Suchmaske auf der Website z.B. Rechtsanwalt München eingetragen, ergibt die Suche keinen Treffer. Insofern ist die Aussage, dass der Medienverlag24 das einzig wahre Branchenportal darstellt, falsch und schlicht irreführend“, erklärt Rechtsanwalt Loschelder.
Betroffene können sich wehren
Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist klar, dass es bei der SEO Dienstleistungs GmbH und Medienverlag24 nicht um seriöse Angebote zur Suchmaschinenoptimierung geht, sondern um eine typische Branchenbuch-Abzocke, die so oder in ähnlicher Form auch von anderen Unternehmen betrieben wird. „Betroffene können sich dagegen wehren“, sagt Rechtsanwalt Loschelder, der bereits zahlreiche Mandanten gegen derartige Machenschaften erfolgreich vertreten hat.
Mehr Informationen: http://www.ll-ip.com/aktuelles/seo-dienstleistungs-gmbh-medienverlag24