Nachdem das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Valvero Sachwerte GmbH am 29.12.2022 eröffnet hat, melden sich vermehrt verunsicherte Anleger bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger befürchten, ihr investiertes Geld zu verlieren und möchten wissen, welche Maßnahmen sie nun ergreifen können, um genau das zu verhindern.
Eine Frage, die den Anlegern auf den Nägeln brennt, ist, ob sie schon jetzt ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. Dazu Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Die Forderungsanmeldung ist derzeit noch nicht möglich, denn der vorläufige Insolvenzverwalter prüft noch, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Ist das der Fall, wird das Insolvenzverfahren über die Valvero Sachwerte GmbH eröffnet und dann können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Wir gehen davon aus, dass das in wenigen Wochen der Fall sein wird.“
Prüfung von Aussonderungsrechten
Das heißt jedoch nicht, dass die Anleger jetzt noch nichts tun können, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. „Es kann schon jetzt geprüft werden, ob die Anleger Aus- oder Absonderungsrechte geltend machen können“, so Rechtsanwalt Seifert. Zur Erinnerung: Das Geschäftsmodell der Valvero Sachwerte GmbH sah vor, dass die Anleger, u.a. bei der sog. Gold-Leihe, in Gold oder andere Edelmetalle investierten und diese dann der Valvero Sachwerte GmbH zur Verfügung stellen. Im Gegenzug sollten sie eine Verzinsung von bis zu 4,5 Prozent erhalten. Das Gold sollte am Ende der Laufzeit zurückgegeben werden oder den Anlegern ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet werden.
Dazu haben die Anleger einen sog. Sachdarlehensvertrag mit der Valvero Sachwerte GmbH abgeschlossen. Das bedeutet gemäß § 607 BGB, dass der Darlehensnehmer (hier die Valvero Sachwerte GmbH) „bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet“ ist. „Daraus können sich Aus- oder Absonderungsansprüche der Anleger ergeben“, sagt Rechtsanwalt Seifert.
Überfall auf Schließfachanlage
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zwar mit Schreiben vom 10. Januar 2023 mitgeteilt, dass keine aussonderungsfähigen Bestände wie Gold, Silber oder ähnliches vorhanden sind. „Diese Mitteilung können wir nicht nachvollziehen“, so Rechtsanwalt Seifert. „In einem Schreiben an die Anleger vom 8. Dezember 2022 teilte die Geschäftsleitung mit, dass es ein schwerwiegendes Ereignis innerhalb des Unternehmensverbunds gegeben hat. Gemeint ist ein Überfall auf eine Schließfachanlage, von dem die Valvero Sachwerte GmbH „in noch nicht abschätzbarem Ausmaß“ betroffen ist. Rechtsanwalt Seifert: „Demzufolge steht also noch gar nicht fest, ob und falls ja, welche Edelmetallbestände betroffen sind. Außerdem wurde beim Abschluss der Sachdarlehen damit geworben, dass die Edelmetalle versichert sein; somit könnte eine Versicherungsleistung an die Stelle der Edelmetalle getreten sein. Insofern können wir die Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass keine aussonderungsfähigen Bestände vorhanden sind, nicht nachvollziehen.“
Anleger können Forderungen geltend machen
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern daher im Rahmen einer Pauschalvereinbarung die Prüfung und Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten an. Weiter umfasst die Vereinbarung die Vertretung im Insolvenzverfahren inkl. der Anmeldung der Forderungen. Zudem kann auch geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können, wofür einiges spricht.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Valvero Sachwerte GmbH eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!
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