Bargeld-Einziehung ohne Verurteilung: VG Mainz bestätigt präventive Abschöpfung
Durch ein rechtskräftiges Urteil (VG Mainz, 1 K 92/25.M; OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026) wurde die Einziehung von über 104.000 € Bargeld endgültig bestätigt. Dieser Fall ist ein wichtiges Signal für die Praxis der Vermögensabschöpfung: Auch wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, kann der Staat Gelder einziehen, sofern deren legale Herkunft nicht zweifelsfrei belegt ist.
