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Die Deutsche Bank-Fondstocher DWS hat die Weichen früh umgestellt und nachhaltige Fonds ins Portfolio übernommen – jetzt steht dem Unternehmen Ärger ins Haus: Die Staatsanwaltschaft ermittelt und es ist davon auszugehen, dass der Vorwurf, mit fehlerhaften Prospekten geworben zu haben, wohl nicht
Schlechte Nachrichten für Anleger der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG: Der Gesellschaft droht die Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit dem Ausfall ihrer Forderungen rechnen müssen.
Die Gesellschaften te Solar Sprint II und te Solar Sprint III sind insolvent. Das Amtsgericht Leipzig hat die Insolvenzverfahren am 26. April 2022 eröffnet (Az.: 401 IN 2361/21 bzw. 401 IN 2365/21). Anleger der te Solar Sprint II können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14.
Wieder schlechte Nachrichten für UDI-Anleger: Die UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG muss ihr Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin einstellen und abwickeln. Grund ist nach Angaben der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 5.
Die BaFin hat der UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts mit Bescheid vom 24. März 2022 aufgegeben. Die Anleger, die der UDI Energie Festzins 11 Nachrangdarlehen gewährt haben, dürften beunruhigt sein.
Anleger der insolventen bc connect GmbH können jetzt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft am 15. März 2022 regulär eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21).
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 15. März 2022 das Insolvenzverfahren über die bc connect GmbH regulär eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 18. Mai 2022 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die New Generation Market SIA keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der oder die Betreiber der Handelsplattform citadelex.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Die BaFin weist darufhin, dass die Forex-Broker UnicornFX (Europe) Ltd., Zürich, Schweiz, und Businesoft Ltd., Kingstown, St.