Schadenersatz für Anlegerin in Opalenburg-Fonds
Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG muss einer Anlegerin ihre Beteiligung an Opalenburg-Fonds zurückzahlen und von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen befreien. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. Oktober 2020 entschieden (Az.: 12 O 49/19).
„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Anlegerin falsch beraten wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der bereits mehrfach Schadenersatzansprüche für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat.