VW Abgasskandal – OLG Hamm stärkt geschädigten Käufern den Rücken
17.01.2018
Wieder eine erfreuliche Nachricht für geschädigte Käufer im Zuge des VW-Abgasskandals. Das OLG Hamm gab in einer mündlichen Verhandlung am 11. Januar 2018 zu erkennen, dass es die Abschaltvorrichtung als erheblichen Mangel einstufen könnte (Az.: 28 U 232/16).