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Adler Group - Verluste für Anleger und Aktionäre

KPMG: Testatverweigerung bringt Stein ins Rollen

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat der Adler Group das Testat für die Bilanz 2021 verweigert. Die ohnehin schon gebeutelten Werte des Unternehmens stürzten darauf weiter ab, z.B. bei der Aktie zwischenzeitlich  nochmals um 40 %. Auch die BaFin hat sich eingeschaltet und prüft die Jahresabschlüsse der Konzerntochter Adler Real Estate AG.

Der Immobilienriese Adler Group ist ins Wanken gekommen. Die auf den letzten Drücker vorgelegte Bilanz 2021 weist einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro auf. Noch schwerwiegender dürfte allerdings sein, dass die Wirtschaftsprüfer von KPMG ihr Testat für den Jahresabschluss 2021 verweigert haben.

Die Adler-Group selbst hatte eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben, um Vorwürfe aus dem Weg zu räumen, dass die Bilanzen frisiert worden seien und bestimmte Personenkreise davon profitiert hätten. Der Versuch ist nach hinten losgegangen – die Wirtschaftsprüfer verweigerten das Testat, weil ihnen ausgerechnet bestimmte Informationen zu verbundenen Unternehmen und Personen verweigert wurden. Die Aktie stürze zwischenzeitlich erheblich ab. Teile des Managements erklärten ihren Rücktritt.

BaFin untersucht Jahresabschluss der Adler Real Estate AG

Vor diesem Hintergrund hat sich auch die deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeschaltet. Mit Anordnung vom 17.06.2022 wird sie den Jahresabschluss 2021 der Konzerntochter Adler Real Estate AG prüfen. Untersuchungen der Bilanzen der Jahre 2019 und 2020 laufen ohnehin schon und dauern noch an.

Dazu teilte die BaFin am 22. Juni 2022 mit:

„Grund für die Anordnung sind insbesondere erstens Anhaltspunkte dafür, dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle aus diesem Jahr oder früheren Jahren mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 24 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind; und zweitens der Versagungsvermerk des Konzernabschlussprüfers, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für den Konzernabschluss zum 31.12.2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021.“

Die BaFin kann allerdings nur die Abschlüsse der Adler Real Estate AG prüfen und nicht der gesamten Adler Group, da diese ihren Sitz in Luxemburg hat.

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Adler Group, Aktien und Anleihen

Der Immobilienkonzern hat sich 2020 aus bereits bestehenden Immobilienunternehmen gegründet. Zur Adler Gruppe gehören

  • ADO Properties
  • Adler Real Estate
  • Consus Real Estate

Folgende Aktien wurden u.a. emittiert:

  • ADLER Group SA (WKN: A14U78)
  • ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
  • Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)

 

Folgende Anleihen wurden u.a. emittiert:

  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2017 (2017/2024) (WKN: A19L3U)
  • ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018 (2018/2023) (WKN: A2RUD7)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2025) (WKN: A280V1)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2026) (WKN: A28357)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2029) (WKN: A287MT)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2026) (WKN: A287MU)
  • ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021 (2021/2027) (WKN: A3KP7A)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2G8S3)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2023) (WKN: A2G8WY)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2026) (WKN: A2G8WZ)
  • Consus Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2GSGE)
  • Consus Real Estate AG Wandelschuldverschreibung (2017/2022) (WKN: A2G9H9)

 

Der Kurs der Adler-Aktie ist zwischenzeitlich abgestürzt.

Kursverlust und Schadenersatzansprüche

Durch die jüngsten Ereignisse sind die Kurse teilweise abgestürzt. Anleger und Aktionäre können aber Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Diese können entstanden sein, weil die Adler Group gegen ihre Ad-hoc-Publizitätspflichten verstoßen haben könnte Aktiengesellschaften sind verpflichtet, Informationen, die den Kurs der Aktie beeinflussen können. Es deutet einiges darauf hin, dass die Adler Group dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen hat.

Darüber hinaus kommen noch weitere Anspruchsgegner in Betracht. Anleihe-Anleger könnten zudem prüfen lassen, ob sie die Anleihe außerordentlich kündigen können, um die sofortige Rückzahlung zu erreichen.

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