Reservierungsgebühr vom Makler zurückholen - BGH I ZR 113/22
Makler können Reservierungsgebühren nicht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2023 entschieden (Az.: I ZR 113/22). „Folge ist, dass die Kunden eine in den AGB vereinbarte Reservierungsgebühr vom Makler zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
