Unwirksamer Gewährleistungsausschluss beim Immobilienkaufvertrag
Bei notariellen Immobilienkaufverträgen wird in der Regel ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Der Gewährleistungsausschluss kann allerdings unwirksam sein, wenn der Verkäufer Mängel an der Immobilie arglistig verschwiegen hat.