Mietminderung im Corona-Lockdown ist zulässig
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Handel und Gewerbe sind insbesondere in Lockdown-Zeiten erheblich. Ladengeschäfte, die auf Laufkundschaft angewiesen sind oder Dienstleister wie z.B. Friseure, erleiden in Lockdownzeiten 100 %ige Einnahmeausfälle. Der Bundesgerichtshof macht nun Gewerbetreibenden Hoffnung, die sich durch Kürzungen der Ladenmieten etwas Entlastung verschaffen wollen.