Die bc connect GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Chemnitz hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 20. Oktober 2021 eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21). Die Anleger der Nachrangdarlehen müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Anleger konnten der bc connect GmbH Nachrangdarlehen gewähren. Mit dem Geld wollte das Unternehmen in den deutschen Mobilfunkmarkt investieren. Aus den erhofften Zinsen wird es für die Anleger nichts. Vielmehr müssen sie befürchten, dass die Nachrangdarlehen nicht zurückgezahlt werden können. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die vorhandenen Vermögenswerte für die Gläubiger sichern. Reicht die Insolvenzmasse aus, wird das Insolvenzverfahren regulär eröffnet. Erst dann können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Nachrangdarlehen sind für Anleger eine hoch riskante Geldanlage. Denn durch den vereinbarten Nachrang treten sie mit ihren Forderungen hinter alle anderen Gläubiger zurück. Das bedeutet, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können. „Daher ist es wichtig zu prüfen, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist oft nicht der Fall, weil die Nachrangklausel in den Verträgen für die Anleger unklar und unverständlich formuliert ist. Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Ein Hinweis auf einer unwirksame Nachrangklausel dürften auch die Ermittlungen der BaFin sein. Wie die Finanzdienstleistungsaufsicht am 22. Oktober 2021 mitteilte, ermittelt sie gegen die bc connect GmbH wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte. Es gebe anhand der Verträge die berechtigte Annahme, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt. Dazu habe die bc connect GmbH nicht die notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), stellt die BaFin klar.
„Liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor, kann das einen Schadenersatzanspruch der Anleger gegen die Unternehmensverantwortlichen begründen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Schadenersatzansprüche können zudem auch gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten die Anleger über die Risiken von Nachrangdarlehen und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. „Sind sie ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Nach Medienberichten im Internet hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen und Vermögenswerte der bc connect GmbH sichergestellt.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/