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EuGH-Urteil im Abgasskandal stärkt Rechte der Autokäufer - C-873/19

10. November 2022 | rund ums Auto
Der EuGH hat mit Urteil vom 8. November 2022 erneut klar gemacht, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind (Az.: C-873/19). „Durch das Urteil dürften die Chancen im Abgasskandal Schadenersatzersatzansprüche durchzusetzen, weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
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Dr. Ingo Gasser ist Gründer der Wirtschaftskanzlei "Dr. Gasser" - Er ist Ansprechpartner zu allen Themen des...

Der EuGH hat mit Urteil vom 8. November 2022 erneut klar gemacht, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind (Az.: C-873/19). „Durch das Urteil dürften die Chancen im Abgasskandal Schadenersatzersatzansprüche durchzusetzen, weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Zudem machte der EuGH in seinem aktuellen Urteil auch klar, dass qualifizierte Umwelteinrichtungen wie die Deutschen Umwelthilfe (DUH) von den Zulassungsbehörden erteilte Typengenehmigungen anfechten können, wenn sie möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstoßen.

Damit ist der Weg für Klagen der DUH gegen die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilten EG-Typengenehmigungen frei. Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt geworden war und bei Millionen Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden musste, hatte das KBA die entsprechende Genehmigung für das Software-Update erteilt. Dagegen hatte die DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig geklagt, da mit dem Software-Update auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung installiert wurde und es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Das VG war sich jedoch nicht sicher, ob die DUH bei Verwaltungsentscheidungen überhaupt klageberechtigt ist und legte die Frage dem EuGH vor.

Der EuGH stellte nicht nur klar, dass Umweltvereinigungen wie die DUH Typengenehmigungen anfechten können, sondern machte auch deutlich, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind. Dabei verwies der EuGH auf seine Urteile vom 14. Juli 2022 (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). In den Verfahren hatte der EuGH bereits entschieden, dass Funktionen, die die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nur gewährleisten, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad liegt und das Auto unterhalb von 1.000 Metern fährt, unzulässig sind. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt möglich, um den Motor vor unmittelbarer Beschädigung zu schützen und eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Allerdings bleibe ein Thermofenster auch dann unzulässig, wenn es den überwiegenden Teil des Jahres bei normalen Betriebsbedingungen zum Einsatz kommt, so der EuGH.

Die DUH hat argumentiert, dass das Thermofenster bei den betroffenen Fahrzeugen dafür sorge, dass schon bei Temperaturen unter 11 Grad die Abgasreinigung reduziert werde. Bei einer durchschnittlichen Temperatur in Deutschland von 10,4 Grad (2018) werde die Abgasreinigung somit den überwiegenden Teil des Jahres zurückgefahren, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat.

Nachdem der EuGH entschieden hat, dass die DUH klageberechtigt ist, liegt der Ball nun wieder beim VG Schleswig, das über die Klage entscheiden muss. Das wäre wahrscheinlich nur der Anfang, denn wie die DUH mitteilte, sind noch weitere 119 Klagen anhängig. Für Millionen Dieselfahrzeuge könnte das den Rückruf oder sogar den Verlust der Zulassung bedeuten.

Davon seien nicht nur Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 betroffen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gasser. Auch im Nachfolgemotor EA 288 kommt ein Thermofenster zum Einsatz. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897. Zudem haben auch andere Hersteller wie Mercedes Thermofenster bei Dieselfahrzeugen eingesetzt.

Betroffene Autokäufer haben nun gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt umso mehr, nachdem EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht hat, dass im Abgasskandal Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller die unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig verwendet hat. „Folgt der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts, wovon auszugehen ist, muss dem Autohersteller kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

 

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal/

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