Anlegern der rs systems+ GmbH drohen erhebliche finanzielle Verluste. Die Gesellschaft hat bekanntlich Insolvenzantrag gestellt und das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren am 12. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Anleger können somit ab sofort und bis zum 22. Juni 2023 ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte der rs systems+ GmbH schon im Januar die Einstellung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Damit verbunden ist auch die unbedingte Rückzahlung der Anlegergelder, die die Gesellschaft offenbar nicht leisten konnte und Insolvenzantrag gestellt hat. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die Anleger nun immerhin die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden und zumindest einen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen.
„Von dieser Möglichkeit sollten die Anleger auch Gebrauch machen. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen vollauf zu befriedigen. Doch bei einer Razzia konnten Anfang des Jahres immerhin Wertgegenstände und Bargeld sichergestellt werden. Nur Anleger, die ihre Forderungen angemeldet haben, können bei der Verteilung des Insolvenzmasse auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Darüber hinaus können Anleger auch ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen, um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden. Ansatzpunkte für Schadenersatz gibt es mehrere. So wird gegen die Gesellschaft wegen Betrugsverdachts und unerlaubter Bankgeschäfte ermittelt. Zudem soll spätestens ab November 2021 ein sog. Schneeballsystem betrieben worden sein, bei dem den Anlegern Gewinne vorgetäuscht werden, die es tatsächlich nicht gibt. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Es ist immer nur eine Frage der Zeit bis so ein Schneeballsystem zusammenbricht und geschädigte Anleger zurückbleiben.“ Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können die Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen.
Zudem können auch Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz bestehen, da die rs systems+ GmbH das Einlagengeschäft offenbar ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat.
Darüber hinaus können sich auch die Anlageberater und Anlagevermittler gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, ein Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin zu überprüfen und müssen die Anleger über die Risiken der Geldanlage aufklären. „Haben sie gegen dieses Pflichten verstoßen, können die Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, der Anlegern für eine Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/