Opel muss Modelle des Zafira, Cascada und Insignia mit der Abgasnorm Euro 6 umrüsten und unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen. Einen entsprechenden Rückruf hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon im Oktober 2018 angeordnet. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschied am 23. Mai 2023, dass die Anordnung rechtmäßig ist und verwies u.a. auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind (Az.: 3 A 3/20).
Im Oktober 2018 kam der Abgasskandal auch bei Opel an, als das KBA einen umfangreichen Rückruf für verschiedene Modelle anordnete. Konkret ging es um Modelle des Opel Zafira CDTi mit 1,6 bzw. 2,0 Liter-Motor, Opel Cascada 2,0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi mit der Abgasnorm Euro 6b und Baujahr vor 2017. Das KBA hatte bei den Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, die entfernt werden mussten. Mit Hilfe von Software-Updates sollte die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederhergestellt werden.
Das VG Schleswig-Holstein hat nun entschieden, dass die Anordnung des KBA rechtmäßig ist. Die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen und das Aufspielen des Software-Updates seien notwendig, da in den betroffenen Modellen u.a. sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung verbaut seien. „Solche Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet, bei sinkenden Außentemperaturen aber reduziert wird. Folge ist ein Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Das VG verwies auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der Abschalteinrichtungen nur in seltenen Ausnahmefällen zum unmittelbaren Schutz der Motors vor Beschädigung zulässig seien (Az.: C-873/19 u.a.). Thermofenster gehören demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das VG hat die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Opel musste im Laufe des Abgasskandals noch weitere Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. „Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH haben betroffene Fahrzeughalter gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Denn das EuGH hat nicht nur festgestellt, dass die weit verbreiteten Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, sondern auch, dass Fahrzeugkäufer schon dann Schadenersatzansprüche haben, wenn die Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen auch nur fahrlässig verwendet haben (Az.: C-100/21). „Dass den Autobauern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden muss, erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das gilt nicht nur bei Opel, sondern auch bei Forderungen gegen andere Hersteller“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/opel-abgasskandal-schadensersatz/