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VW Abgasskandal EA 288 - OLG Naumburg spricht Schadenersatz zu - 8 U 46/21

07. Dezember 2021 | rund ums Auto
VW muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Beetle mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 leisten. Das hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 12. November 2021 entschieden und die Revision zum BGH nicht zugelassen (Az.: 8 U 46/21).  
Dr. Ingo Gasser
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Dr. Ingo Gasser ist Gründer der Wirtschaftskanzlei "Dr. Gasser" - Er ist Ansprechpartner zu allen Themen des...

VW muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Beetle mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 leisten. Das hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 12. November 2021 entschieden und die Revision zum BGH nicht zugelassen (Az.: 8 U 46/21).

 

Für VW ist das eine weitere empfindliche Niederlage im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 288, dem Nachfolgemodell des durch Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189. Das OLG Naumburg hatte VW auch schon im April 2021 zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 verurteilt (Az.: 8 U 68/20). Auch das OLG Köln entschied mit Versäumnisurteil im Februar 2021, dass VW sich bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 19 U 151/20). Ähnlich haben inzwischen auch zahlreiche Landgerichte entschieden und VW zu Schadenersatz verurteilt.

 

Der Dieselmotor EA 288 wird ebenso wie sein Vorgänger bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. VW behauptet, dass es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe. „Die Urteile sprechen jedoch eine andere Sprache und zeigen, dass gute Chancen bestehen, auch bei diesen Fahrzeugen Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

 

In dem Verfahren vor dem OLG Naumburg ging es um einen VW Beetle 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Die Klägerin hatte das Cabrio 2018 gebraucht gekauft und machte nun Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Diese bewirke, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten werden, im realen Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß allerdings an.

 

Da von VW kein Vertreter zu dem Verfahren erschienen war, entschied das OLG per Versäumnisurteil. Es folgte den Ausführungen der Klägerin und sprach ihr Schadenersatz zu. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Da die Klägerin den Autokauf zum Teil über ein Darlehen finanziert hatte, können sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung ihrer bisherigen Zahlungen abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Von den weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrags sei sie freizustellen, so das OLG Naumburg.

 

Unterstützung für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen als im Prüfmodus. „Vor diesem Hintergrund dürfte VW es schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

 

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/volkswagen/

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