Der Zahlungsdienstleister „Online Payment Platform“ (OPP) wird im Rahmen von Empfehlungen zur Absicherung von Einkäufen vom Marktplatz kleinanzeigen.de prominent promotet - macht Nutzern macht dieser Dienst immer wieder Probleme. Beim Verkauf von Artikeln über die den ebay-kleinanzeigen.de-Nachfolger wird seitens der Käufer insbesondere bei teuren Artikeln oft eine sichere Zahlungsweise verlangt. Sicher bedeutet dann normalerweise: Der Käufer überweist das Geld nicht an den Verkäufer, sondern an den niederländischen Anbieter OPP. Der Bezahldienst wartet dann ab, ob der Verkauf ordnungsgemäß abläuft und gibt das Geld dann an den Verkäufer weiter.
Allerdings: Der Verkaufserlös wird immer öfter nicht ausgezahlt, und zwar nicht, weil es Hinweise auf Geldwäsche oder betrügerisches Verkäuferverhalten gibt, sondern weil der Dienst auch bei ordnungsgemäß abgewickelten Geschäften Kaufsummen oftmals und grundlos nicht an den Verkäufer weitergibt.
Dazu Rechtsanwalt Fritsch von der hamburger Hafencity.Kanzlei:
„Wir begleiten derzeit mehrere Fälle, in denen Summen um die 1.000 Euro bei OPP gelandet sind, der Bezahldienst das Geld aber nicht weiterleitet!“ Obwohl die Mandanten als Verkäufer alles unternehmen, was verlangt wird, kommt es immer wieder zu Fehlermeldungen. So beispielweise, dass das betreffende Konto leider nicht verifiziert sei und dem Auszahlungsanspruch deswegen nicht nachgekommen werden könne. Das Ganze gerät dann in eine sinnlose Endlosschleife.“
Dabei geht es um Kommunikation mitv sogenannten Bots, die als Alternative zu überforderten Call-Center-Agentsd Immer neue Anforderungen zur Verifizierung stellen, z.B. die Zusendung einer kompletten Ausweiskopie oder ein Foto der Bankkarte.
Fritsch:
"Wer nun meint, der Vorgang werde dann überprüft, irrt. Obwohl es sich immer um den gleichen Vorgang handelt, verlangt OPP nach Meldungen unserer Mandanten für jede Nachfrage die Erstellung eines neuen Tickets, sodass eine komplette Übertragung aller relevanten Angaben letztlich so gut wie unmöglich ist. Mit Sicherheit und Kundenfreundlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun. Letztlich wird dadurch bei Betroffenen der Eindruck provoziert, dass man hier die Vorgänge, wenn nicht auf ein Abstellgleis, dann jedenfalls auf die lange Bank schieben möchte!“
Der Hamburger Jurist, der in Sachen Zahlungsdiensterecht deutschland- und europaweit tätig ist, empfiehlt zur Durchbrechung zunächst eine außergerichtliche Fristsetzung. Verstreicht diese fruchtlos, sollten weitere Schritte zügig erfolgen.