Schon lange fordert der Verbraucherschutz deutlich mehr Transparenz in den AGB von PayPal. Benutzer stolpern über seltsame Begrifflichkeiten und akzeptieren vielfach, was sie gar nicht verstehen, nur um im Prozess voranzukommen und den Dienst nutzen zu können.
Dass Teile der AGB waren für Verbraucher unverständlich formuliert sind, ist nun offiziell erklärt und der Anbieter will im europäischen Rahmen nachbessern.
Für die Dokumentation der Verstöße und Unzulässigkeiten hat das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) unter der Leitung des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) gesorgt. Die Behörde fordert nun eine verbraucherfreundliche Anpassung der Geschäftsbedingungen des Online-Bezahldienstes.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Bislang intransparente und für die Verbraucher nicht verständliche Passagen bzw. Klauseln müssen entfernt oder umformuliert werden!“
PayPal selbst zeigt sich gegenüber den Forderungen aus mehreren EU-Staaten, die von der CPC koordiniert wurden, gesprächs- und reaktionsbereit und will komplizierter Rechtsbegriffe wie etwa „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistungen“ schnellstmöglich umformulieren. Die notwendigen Änderungen in PayPals Nutzungsvereinbarung treten nach Unternehmensangaben am 28. Mai 2024 in Kraft.
Fritsch: „Damit ist das Thema allerdings noch nicht vom Tisch und die Umsetzung der Forderungen macht aus den AGB von Paypal noch lange keine echte Verbraucherfreundlichkeit! Das aktuelle Verfahren zeigt nur, das Veränderungen möglich sind!“
Wer sich in der Zusammenarbeit mit Paypal übervorteilt oder falsch behandelt fühlt, kann sich immer noch dagegen wehren. Mit der Umsetzung der aktuellen Forderungen hat sich Paypal keinen Freibrief verschafft, die AGB sind nur etwas verbraucherfreundlicher geworden.