Wieder muss VW im Abgasskandal eine Pleite hinnehmen. Der Autobauer muss einen VW Touran zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 20. Mai 2019 gegen die Volkswagen AG hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, durchgesetzt.
Der Kläger hatte den VW Touran im Oktober 2016 gebraucht bei einem Händler erworben und den Kauf zum Teil über ein Darlehen bei der Volkswagen Bank finanziert. Wie sich herausstellte, war auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen. Der Kläger ließ in der Folge zwar das Software-Update aufspielen, forderte die Volkswagen AG im Dezember 2018 aber zur Rückabwicklung des Kaufvertrags auf. VW lehnte dies erwartungsgemäß ab und so musste das Landgericht Bielefeld entscheiden.
Das Gericht gab der Klage weitgehend statt. VW habe den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Bielefeld. Volkswagen müsse den Touran zurücknehmen, dem Kläger die Anzahlung und geleisteten Raten erstatten und ihn von weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Für die gefahrenen Kilometer dürfe VW aber einen Nutzungsersatz anrechnen. Auf der Gegenseite erhält der Kläger auch Schadensersatz für die neuen Reifen sowie für das nachträglich eingebaute Navigationsgerät und die nachträglich installierte Standheizung.
Beim Autokauf habe der Kläger davon ausgehen können, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dies war allerdings nicht der Fall. Die Abgaswerte konnten nur aufgrund der Manipulations-Software eingehalten werden. VW habe den Käufer darüber getäuscht, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspreche und uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen könne. Tatsächlich sei ohne die Installation des Software-Updates mit der Stilllegung des Fahrzeugs zu rechnen gewesen. VW habe mit der unzulässigen Abschaltvorrichtung ein System zur planmäßigen Verschleierung der Abgasmanipulationen gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern geschaffen, fand das LG Bielefeld deutliche Worte.
Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Pkw nicht gekauft hätte. Somit sei ihm der Schaden schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Daher sei es unerheblich, ob der Sachmangel durch das Software-Update beseitigt werden konnte oder nicht, führte das LG Bielefeld weiter aus. VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.
„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es reiht sich aber in eine inzwischen lange Liste von Entscheidungen ein, die VW durch die Abgasmanipulationen in der Schadensersatzpflicht sehen. Gestärkt wurde diese Rechtsprechung vieler Landgerichte nun auch durch ein Urteil des OLG Koblenz vom 12. Juni 2019. Das OLG stellte ebenfalls fest, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Chancen Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, sind damit noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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