Ein durch den Abgasskandal geschädigter Käufer eines VW Tiguan kann sein Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis zzgl. der Finanzierungskosten und Zinsen zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27. Juni 2019 entschieden.
Der Kläger hatte im März 2012 einen VW Tiguan 2.0 TDI gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. „Wenn unser Mandant von den Abgasmanipulationen gewusst hätte, hätte er das Fahrzeug nie gekauft. Daher haben wir auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.
Der Kläger habe Anspruch auf Schadensersatz, der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, entschied das LG Karlsruhe. VW habe den Motor mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und damit eine große Anzahl von Käufern und die zuständigen Behörden zum Zweck der Gewinnmaximierung bewusst getäuscht. Die Käufer seien dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Gericht aus.
Der Schaden lasse sich auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigen. Durch das Verschweigen der Abgasmanipulationen sei der Käufer dazu veranlasst worden, ein Fahrzeug zu kaufen, das er bei Kenntnis der Manipulationen nicht erworben hätte. Der Schaden liege daher schon im Abschluss eines so nicht gewollten Kaufvertrags. Dementsprechend könne der Schaden auch nur durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags beseitigt werden. Der Tiguan geht nun zurück an VW und der Kläger bekommt sein Geld zzgl. Zinsen zurück, muss sich aber einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.
„Im Abgasskandal wird die Liste der Urteile gegen VW immer länger. So wie das Landgericht Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Ansprüche sind noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Wer sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis zum Beginn des Musterverfahrens Ende September wieder abmelden, um seine Ansprüche im Wege einer Einzelklage zu verfolgen. „Die Einzelklage ist häufig erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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