Im Abgasskandal kommt die Sammelklage gegen VW. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine sog. Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.
Ziel der Klage ist nach Angaben der Verbraucherzentrale die Feststellung, dass VW die Käufer durch den Einsatz der Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Geklärt werden soll außerdem, ob VW den Kaufpreis bei der Fahrzeugrückgabe vollständig ersetzen muss oder einen Nutzungsersatz abziehen kann. Der Klage anschließen können sich Käufer, die Diesel-Fahrzeuge von VW, Seat, Skoda oder Audi mit dem Motor EA 189 nach dem 1. November 2008 erworben haben. Das betrifft Fahrzeuge mit dem Vier-Zylinder-Dieselmotor und einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Litern, in denen die illegale Abschalteinrichtung verwendet und dies vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer europäischen Genehmigungsbehörde festgestellt wurde.
Damit die Klage angenommen wird, müssen sich mindestens 50 betroffene Verbraucher in ein entsprechendes Register eintragen, das nach dem 1. November 2018 eröffnet wird. Das Musterverfahren würde dann vor dem OLG Braunschweig geführt. Stellt das Gericht schließlich fest, dass VW schadensersatzpflichtig ist, müsste der konkrete Schadensersatzanspruch individuell eingeklagt werden. Die an der Sammelklage beteiligten Verbraucher erhielten nicht automatisch Schadensersatz.
"Das Musterverfahren bietet Vorteile. Zunächst wird dadurch die zum Jahresende einsetzende Verjährung gehemmt. Außerdem tragen die Verbraucher, die sich der Klage anschließen möchten, kein Prozesskostenrisiko. Insofern kann dies besonders für geschädigte Käufer ohne Rechtsschutzversicherung interessant sein. Der Nachteil ist allerdings, dass der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell mit anwaltlicher Unterstützung eingeklagt werden muss und sich das Verfahren somit in die Länge zieht. Wer schneller zum Ziel kommen möchte, sollte daher prüfen, ob eine Individualklage nicht der geeignetere Weg ist", sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Musterklage vor allem für die Käufer eine Option ist, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, weil sie z.B. die möglichen Kosten scheuen oder keine Rechtsschutzversicherung haben. Andere geschädigte Käufer sollten prüfen lassen, ob eine Einzelklage erfolgversprechender ist.
"Es ist auch zu beachten, dass die Musterklage nur Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 umfasst. Bei Modellen mit anderen Motoren, z.B. mit den 3-Liter-Motoren, müssen Schadensersatzansprüche nach wie vor individuell eingeklagt werden", erklärt Rechtsanwalt Hitzler.
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