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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Baum Arche - Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen

Waldinvestments bei der Baum Arche eG sollten Anlegern ordentliche Renditen von durchschnittlich 6,5 Prozent bringen. Doch inzwischen sind die Anleger verunsichert und fürchten um ihr investiertes Geld. Nachdem die BaFin bereits Ende September davor gewarnt hatte, dass hinter dem Angebot der Baum Arche Betrug stecken könnte, haben sich die Anzeichen verdichtet, dass das Geld der Anleger in Gefahr ist. Versuche, Kontakt mit der Genossenschaft aufzunehmen, sind vergeblich. Auch die Homepage der Baum Arche eG ist nicht mehr erreichbar. Gleiches gilt für die dreizeichen Stiftung, die hinter den Waldinvestments stecken soll und die das Regierungspräsidium Darmstadt bereits Ende August 2022 von Amts wegen aufgehoben hat.

Angesichts der Entwicklungen befürchten die Anleger der Baum Arche eG, dass hinter ihrem vermeintlich nachhaltigen Investment Betrug steckt und ihr Geld verloren sein könnte. Deshalb suchen Anleger vermehrt Rat bei der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Das Geld der Anleger muss nicht verloren sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Da die Baum Arche eG offenbar keinen durch die BaFin genehmigten Verkaufsprospekt vorgelegt hat und auch keine Erlaubnis der Finanzaufsicht für das Betreiben von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen hat, kommen Schadenersatzansprüche gegen die Genossenschaft bzw. deren Verantwortliche in Betracht. Schadenersatzansprüche entstehen auch, wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt.

Schadenersatzansprüche können auch gegen die  Anlageberater oder Anlagevermittler bestehen. „Die Anlageberater und -vermittler haben gegenüber den Anlegern eine Informationspflicht. So hätten sie beispielsweise über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Sind sie ihrer Aufklärungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwältin Birkmann.

Es liegt natürlich nicht im Interesse der Anlageberater, dass Anleger Schadenersatzforderungen gegen sie geltend machen. Genau darum sind sie für die Anleger auch nicht die geeigneten Ansprechpartner, wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Anleger sollten sich besser an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, die die Ansprüche auf Schadenersatz objektiv bewerten können.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Anlegern der Baum Arche eG eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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