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Die Abzocke im Internet boomt.  Es wird zunehmend schwieriger, vertrauenswürdige und wirklich funktionierende Angebote von betrügerischer Abzocke zu unterscheiden. Ein Blick auf den Markt des Online-Coachings: Viele Internetsurfer nutzen die aktuell reichlich zur Verfügung stehende Zeit um sich, ihre Situation und vor allem die ungewisse Zukunft in den Griff zu bekommen und dabei nach Unterstützung zu suchen. Man wird schnell fündig, weil die Algorithmen der großen Suchmaschinen jemandem der nach “Hilfe” sucht sehr schnell vermeintlich passende Angebote anzeigen. Die Anbieter versprechen Erfolg per Maus-Klick und oft erwartet Teilnehmer von Online-Coachings sogar noch eine absolute Gewinngarantie mit sicheren Kunden und einem direkten Aufstieg zur Spitze der Pyramide. Als Schneeballsysteme schnell zu entlarvende MLM-Systeme hat es immer gegeben – neu in der Arena sind Angebote, die persönliche Selbstoptimierung versprechen und dies mit konkreten Verkäufen oder garantiertem Geschäftserfolg verbinden.

Viele Teilnehmer stolpern aktuell in mehr oder weniger offensichtliche Fallen, die der Markt für sogenanntes Hochpreís-Coaching aufstellt. Das Prinzip ist einfach: Der Preis ist unverschämt hoch, weil mit der Coaching-Dienstleistung ein Versprechen verbunden ist: Der Preis für solche Dienstleistung ist so unverschämt hoch, dass er fast schon wie ein sicheres Gewinnversprechen gilt. Es kursieren Angebote im Netz, die für 50.000 Euro den geraden Weg zum Millionärsstatus aufzeigen. Manch einer mag denken: „Gut Millionär muss ich ja nicht werden, aber wenn aus meinen 50.000 dann 100.000 werden mit dem versprochenen Minimalaufwand, dann ist doch gut. Die Logik und der gesunde Menschenverstand bleiben dabei leider auf der Strecke.

Oft Unseriöse Erfolgversprechen

Der psychologische Trick dahinter ist einfach: Anbieter – auch die seriösen Agenturen – stellen Fragen nach der aktuellen Zufriedenheit und bieten für mehr oder weniger Geld und überschaubarem Aufwand Lösungen für alle Probleme und die Verbesserung aller Lebenslagen an. Da jeder Mensch ein Interesse hat, sich selbst zu optimieren, fällt es leichtgläubigeren Zeitgenossen leichter, einem unter Umständen fatalen Vertragsschluss zuzustimmen. Mit den Erfolgsversprechen ist es natürlich nicht weit her. Aber: Die erste Rate ist gezahlt und der Anbieter lacht sich ins Fäustchen.

Wer in der so genannte Coaching-Falle steckt ärgert sich meist über langfristige und existenzbedrohende Vertragswerke, aus denen es scheinbar keinen Ausweg gibt. Dabei ist dieser juristisch recht einfach. Rechtsanwältin Eva Birkmann von Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart weiß, dass Verträge die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Erwartungen geschlossen wurden, grob sittenwidrig sind und daher angefochten werden können.

Onlinecoaching als Betrugsmodell

Das Problem liegt nach Meinung der Expertin auch darin, dass Fristen nicht eingehalten werden und sich Betroffene einfach zu spät wehren: „Hat Ihr Anbieter einen rechtsgültigen Titel in der Hand, dann kann er pfänden lassen, ohne dass zuverlässig noch über die Werthaftigkeit oder die Seriosität des Angebotes verhandelt werden kann.

Ihr Tipp: „Geben Sie solche Verhandlungen von Anfang an in erfahrene Hände, vor allem, es um wirklich existenzbedrohende Forderungen geht. Unter Umständen tritt eine Rechtsschutzversicherung ein oder der Anwalt kann seine Kosten gegenüber dem Gegner geltend machen – in jedem Fall ist es besser, sich zu wehren, als einen Vertrag ohne die versprochenen Gegenleistungen zu erfüllen.“ Geht es um kleinere Summen, die man trotzdem nicht akzeptieren möchte, empfiehlt die Juristin einen Gang zur nächsten Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich stehen Ihre Chancen, sich gegen betrügerische Angebote zu wehren nicht schlecht. Zumindest besteht in Zweifelsfällen auch die Möglichkeit, die vom Gegner geforderte Summe zu verkleinern. Leider reagieren Anbieter selten auf außergerichtliche Angebote, beziehungsweise Kontaktaufnahmen ohne anwaltlichen Druck.

Was kostet so etwas?

Eine  anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Situation ist kostenlos. Weiterführende Beratungs- und Vertretungsleistungen werden nach der Gebührenordnung berechnet und richten sich oft nach dem Streitwert. Gern machen wir Ihnen ein Angebot. Sie erhalten auf Ihre Anfrage hier garantiert eine schriftliche Antwort.

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