Die Daimler AG muss im Abgasskandal einen Mercedes ML 250 Bluetec zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. Dezember 2020 entschieden (Az.: 20 O 270/20).
Der Kläger hatte den Mercedes ML 250 Bluetec 4Matic im Oktober 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut sei. Außerdem komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führten diese und noch weitere Funktionen dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert werde, im realen Straßenbetrieb die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß aber nicht eingehalten würden.
Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Es stellte klar, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß nicht nur im Prüfmodus, sondern auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten seien. Ein Fahrzeug entspreche nicht alleine deshalb den gesetzlichen Vorschriften, weil es die Emissionswerte auf dem Prüfstand einhält. Tatsächlich seien die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Grenzwerte im realen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, machte das Gericht deutlich.
Daimler habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und der Kläger habe dadurch einen Schaden erlitten. Seinem Fahrzeug drohten Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust, so das LG Stuttgart. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Widerruf der Zulassung droht. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung bislang noch nicht widerrufen habe, sei unerheblich.
Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und könne die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.
„Die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal wachsen weiter. Inzwischen haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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