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Dieselskandal: Land Baden-Württemberg will gegen VW auf Schadensersatz klagen

19. Dezember 2018 | rund ums Auto
Etliche Verbraucher wollen sich die Abgasmanipulationen durch VW nicht bieten lassen und klagen im Abgasskandal auf Schadensersatz. Diesen Klagen will sich nun offenbar auch das Land Baden-Württemberg anschließen und gegen VW auf Schadensersatz klagen, wie u.a. die "Stuttgarter Nachrichten" berichten. Demnach soll die Schadensersatzklage noch in diesem Jahr eingereicht werden, um eine mögliche
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Etliche Verbraucher wollen sich die Abgasmanipulationen durch VW nicht bieten lassen und klagen im Abgasskandal auf Schadensersatz. Diesen Klagen will sich nun offenbar auch das Land Baden-Württemberg anschließen und gegen VW auf Schadensersatz klagen, wie u.a. die "Stuttgarter Nachrichten" berichten. Demnach soll die Schadensersatzklage noch in diesem Jahr eingereicht werden, um eine mögliche Verjährung der Forderungen zu verhindern.

Die Schadensersatzklage des Landes Baden-Württemberg dürfte es in sich haben. Es geht um die Dienstfahrzeuge von Land, Ministerien oder Polizei aus dem VW-Konzern, in denen der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut ist. Das Land Baden-Württemberg sieht sich durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und klagt daher auf Schadensersatz. Auf das Angebot einer außergerichtlichen Vergleichs ist Volkswagen offenbar nicht eingegangen.

Genaue Informationen zu der Anzahl der vom Abgasskandal betroffenen Dienstfahrzeuge in Baden-Württemberg und damit zur Schadenshöhe gibt es derzeit nicht. "Es dürfte aber eine ordentliche Summe zusammenkommen", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Der Schadensersatzklage des Landes Baden-Württemberg räumt er gute Erfolgsaussichten ein: "Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Diese Rechtsprechung hat sich mehr und mehr durchgesetzt. Es gibt keinen Grund, warum das bei den Dienstfahrzeugen des Landes anders sein sollte."

Ebenso haben betroffene Verbraucher nach wie vor gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Allerdings sollte dann jetzt gehandelt werden, weil am 31. Dezember 2018 die Verjährung der Ansprüche droht. "Möglicherweise tritt die Verjährung auch erst Ende 2019 ein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten aber jetzt verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden, damit die Forderungen nicht untergehen", so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

 

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