Einst wurde die insolvente EN Storage GmbH groß gefeiert, heute wird vor allem ein Anlageskandal mit ihr in Verbindung gebracht. Wurden die Investitionen der Anleger in Datenspeicher vor gar nicht allzu langer Zeit noch als rentable Geldanlage gepriesen, stehen die Investoren heute vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Rund 90 Millionen Euro Anlegergelder sind in Gefahr. Der größte Teil der Server wurde von der EN Storage GmbH nie angeschafft.
Die ehemaligen Geschäftsführer der EN Storage GmbH sitzen weiter in Untersuchungshaft und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Suche nach dem Geld geht weiter. Angesichts der Umstände können die geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren wahrscheinlich nicht viel erwarten. Das heißt aber nicht, dass ihr Geld verloren sein muss. "Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist erfolgversprechend", sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Kanzlei mit Sitz in Stuttgart hat längst eine kostenlose Interessengemeinschaft für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH gegründet, um deren Interessen effizient durchsetzen zu können.
Um das Geld für die Anleger zurückzuholen, kommen vor allem zwei Gruppen als Anspruchsgegner in Betracht: die Anlagevermittler und die Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwalt Hitzler erklärt: "Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit den geschädigten Anlegern sind wir sicher, dass die Vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sind. Sie haben den Anlegern das Blaue vom Himmel versprochen und gleichzeitig die bestehenden Risiken der Geldanlage verschwiegen. Allerdings hätten sie über das Totalverlustrisiko für die Anleger zwingend informieren müssen. Diese Aufklärung ist unserer Überzeugung nach vielfach ausgeblieben, so dass die Vermittler schadensersatzpflichtig sind."
Allerdings sind die Vermittler nicht die einzigen Anspruchsgegner. Der EN Storage GmbH wurden immer wieder glänzende Zahlen bescheinigt. Daher steht die Frage im Raum, wie die Wirtschaftsprüfer überhaupt zu dieser Überzeugung gekommen sind. "Sie haben der EN Storage GmbH im Grunde genommen Geschäfte bescheinigt, die es so nie gab und stehen daher ebenfalls in der Verantwortung. Wir haben für die Anleger daher mehrere Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfer persönlich und gegen verschiedene Anlagevermittler eingereicht", sagt Rechtsanwalt Hitzler.
Zudem ist BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit den Anwälten der Wirtschaftsprüferkanzlei in Verhandlungen über eine Musterprozessvereinbarung. Ebenso werden auch Gespräche mit einem großen Prozessfinanzierer geführt. "Wir wissen, dass viele geschädigte Anleger der EN Storage GmbH ihre Ansprüche zwar geltend machen wollen, aber davor zurückscheuen, weil sie nicht rechtsschutzversichert sind. Auf diese Weise wollen wir auch diesen Anlegern eine Prozessfinanzierung ermöglichen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können", so Rechtsanwalt Hitzler.
Anleger, die rechtsschutzversichert sind, erleben auf der anderen Seite immer wieder, dass der Versicherer nicht eintreten will. Allerdings können sich auch die Rechtsschutzversicherer nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat bereits ein entsprechendes Urteil (noch nicht rechtskräftig) gegen die Württembergische Versicherung AG errungen.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/en-storage-gmbh/
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